Ein nicht gemeinnütziger Verein hält Anteilen an einem Spezialinvestmentfonds. Für den Verein ist das Steuerformular KSt aus der Toolbox anzuwenden, die ab 2023 erforderliche Anlage SPIF wird in der Toolbox aber nicht angeboten, nur in den regulären Steuerprogrammen. Wie kann das Problem gelöst werden ? Wann bietet die DATEV die Anlage SPIF auch in der Toolbox an ?
Hallo altmoabiter,
die Anlage SPIF wird im Tool Ergänzende Steuerformulare (Toolbox) auch künftig nicht enthalten sein.
Sie können auch für den nicht gemeinnützigen Verein das Programm Körperschaftsteuer verwenden, wenn der Gewinn aus den Anteilen an einem Spezial-Investmentfond zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG
Hallo Herr Maier, danke für die schnelle Rückmeldung,
in der DATEV-Hilfe steht zu den normalen KSt-Programmen:
"Ab VZ 2019 (Version 15.1) kann die Rechtsform „eingetragener Verein“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG abgewickelt werden, die ausschließlich gewerbliche Einkünfte haben. Unabhängig davon, ob eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG vorliegt."
Mein Verein hat aber neben den Einkünften aus Gewebebetrieb auch Einkünfte aus Kaptalvermögen und VuV.
Außerdem gehört der transparent besteuerte Spezialinvestmentfonds zu den Einkünften aus Kapitalvermögen mit ausländischer anrechenbarer Quellensteuer, ab 2023 soll aber hierfür nicht mehr die Anlage AESt genutzt werden, sondern die Anlage SPIF.