Guten Morgen liebe Community,
ich muss Daten von Steuererklärungen für eine BP sichern. Für Rewe weiß ich wie das geht. Für die Steuerdaten, ist das einfach der Weg - Steuerprogramm öffnen - Mandant - Mdtmanager - sichern?
Kann der BP die Daten dann bei sich einspielen?
Oder gibt es hier auch einen Weg für einen steuerlichen Export?
Ich finde in der DATEV-Hilfe dazu nichts und komme immer wieder zum steuerl. Export Außenprüfung für REWE und LODAS. Aber die Wege kenn ich. Ich suche den korrekten Weg für die Steuererklärungen.
Kann mir jemand helfen?
DANKE
Liebe Grüße und einen guten Wochenstart
Iris Schäfer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@irisla schrieb:Guten Morgen liebe Community,
ich muss Daten von Steuererklärungen für eine BP sichern. Für Rewe weiß ich wie das geht. Für die Steuerdaten, ist das einfach der Weg - Steuerprogramm öffnen - Mandant - Mdtmanager - sichern?
Kann der BP die Daten dann bei sich einspielen?
Hat der Betriebsprüfer des Finanzamts ernsthaft die Daten der Steuererklärungen angefordert ? ... das ist mir in meiner über 30 jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet noch nicht untergekommen. 🙄
Ich würde den Betriebsprüfer des Finanzamts einfach an seine Kollegen vom Innendienst verweisen. 😉
Ja hat er angefordert. Und nun weiß ich nicht recht wie ich die Daten korrekt sichere. Ob mein Weg der korrekte ist über den Mandantenmanager - sichern
Da es meines Wissens kein Import-Schnittstelle für Steuererklärungsdaten gibt (außer der Elsterschnittstelle) würde ich einfach ein PDF von der Erklärung und von der komprimierten Erklärung erstellen ...
Ansonsten müsste der Prüfer die Datev Software haben um die Sicherung einspielen zu können.
Grüße
AKW
Für eine BP werden niemals Daten "gesichert". Eine Datensicherung dient NUR zum Wiedereinspielen in dasselbe Programm und das hat ein Prüfer in keinem Fall, zudem geht den BP eine "Datensicherung" weder prüfungs- noch datenschutzrechtlich etwas an, da hier auch Daten enthalten sind, die über das Maß der gesetzlich geforderten Aufbewahrung hinausgehen (Programmcodes und anderes).
Daten aus Programmen müssen dem Prüfer in ein vorgegebenes Format "übersetzt" werden - sprich in ein kompatibels Schnittstellenformat transferiert werden (bei Rewe und Lohn vorgesehen).
Bei dem Programm ESt ist das nicht möglich und ich behaupte zudem, dass der Prüfer auch keinen Anspruch auf entsprechende "Schnittstellendaten" aus Einkommensteuer hat. In der Regel umfasst die "Betriebsprüfung" auch nicht die Einkommensteuererklärung (Fälle mit sehr hohen Einkommen ausgenommen). Zudem werden die Daten der Einkommensteuererklärung vollständig elektronisch übermittelt, es ergibt daher keinen Sinn diese erneut zur Verfügung zu stellen (Belege dagegen schon).
Das ist ein Rechtsthema, dass m.E. vom Steuerberater begleitet werden muss und dieser muss den Prüfer gleich in die rechtlichen Schranken verweisen. Ich kann nicht verstehen, warum der Steuerberater hier nicht ins Boot geholt wird. Bei einer BP kann der Laie enorm große Fehler machen.
Davon abgesehen, kann ich mir auch nur schwer vorstellen, dass ein Prüfer in der Prüfungsanordnung tatsächlich eine Datensicherung des Einkommensteuerprogramms angefordert hat Wenn doch, scheint auch dort ein enormes Wissensdefizit vorzuliegen. Ggf. bitte mal den Text hier anonymisiert posten.
Danke für den Hinweis, ich kläre das intern und mit dem BP direkt nochmal. Aber jetzt weiß ich, dass ich nichts übersehen habe oder falsch gemacht habe. Oftmals findet man die richtigen Worte in der DATEV Hilfe nicht.
Und mir wird nun auch bewusst geworden, dass es Quatsch ist, weil die Finanzverwaltung selbst die Daten der StE ja vorliegen hat. Ich danke aber für die Antworten, jetzt weiß ich das und kann das richtig einordnen.
Liebe Grüße Iris