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Steuererklärungen festschreiben (schützen)

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letzte Antwort am 28.11.2019 16:36:52 von bodensee
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e_m
Beginner
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Nachricht 1 von 16
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Hallo zusammen,

 

wie macht Ihr das, wenn Ihr mit der Steuererklärung fertig seid - lässt Ihr die Steuererklärung festschreiben sobald Ihr damit fertig seid oder wartet Ihr auf den Bescheid, um die Erklärung abändern zu können bzw. dem Bescheid anpassen zu können und schließt sie dann ab?

Gibt es Empfehlungen?

 

Freundliche Grüße

wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 16
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Hallo,

 

ich halte Jahr schützen/freigeben... nach der endgültigen Bearbeitung und Übermittlung der Steuererklärung für sinnvoll.

 

Hier ist es beispielsweise so eingestellt, dass der Schreibschutz im Rahmen der Funktion Erklärung abschließen automatisch gesetzt wird. Sollten Änderungen erforderlich sein, kann der Schreibschutz ja jederzeit wieder entfernt werden.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

0815
Fachmann
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Nachricht 3 von 16
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Hallo,

 


Schreibschutz im Rahmen der Funktion Erklärung abschließen automatisch gesetzt wird

dito!

 

Viele Grüße.

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bodensee
Experte
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Nachricht 4 von 16
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Ich lege eine Exemplar als pdf in Dokablage ab, damit ich exakt die Daten habe die an die Fin.verw. übermittelt wurden. 

 

Den Schreibschutz lasse ich nicht setzen, da ich diesen bei Änderungen sonst als Hauptadmin bei den entsprechenden Mitarbeitern wieder aufheben muss um simulieren zu können was die Änderungen bewirken. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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0815
Fachmann
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Nachricht 5 von 16
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Gemeint ist aber nicht der Schreibschutz in DMS (classic), für dessen Aufhebung man (DMS-)Administratorrechte benötigt.

 

Für das Aufheben des Schreibschutzes (Erklärung schützen) in den Steuerprogrammen benötigen Sie keine Administratorrechte.https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Steuererkl%C3%A4rungen-festschreiben-sch%C3%BCtzen/m-p/126271/highlight/true#M4399

 

Oder habe ich Sie missverstanden? 🙂

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marcbrost
Erfahrener
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Aufheben kann den Bearbeitungsschutz im Steuerprogramm nur der Sachbearbeiter der in eingestellt hatte oder ein Admin, der über die benötigten Rechte verfügt, ein anderer Sachbearbeiter kann nicht einfach den Schreibschutz deaktivieren.

Viele Grüße
Marc Brost
0815
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Ah okay, gut zu wissen. Danke!

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wielgoß
Experte
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Hallo Marc,

 

der Schreibschutz kann auch von anderen aufgehoben werden - vorausgesetzt das Recht hierzu ist überhaupt vergeben. Dazu sind dann keine Admin-Rechte erforderlich. Das Setzen und Entfernen des Schreibschutzes wird im Steuer-Programm entsprechend protokolliert.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

bodensee
Experte
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Nachricht 9 von 16
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Hallo Herr Wielgoß, 

 

natürlilch lässt sich das auch anders administrieren. 

 

Dann haben Sie - da die Rechteverwaltung ja so intuitiv bearbeitet werden kann (Ironie aus).- das ganze auf die Adminstratorenebene verlagert. 

 

Ich würde einfach mal behaupten das in 90% der Steuerkanzleien - gefühlt eher mehr- entweder der Nutzer wie oben beschrieben den Schreibschutz wieder aufheben kann oder aber eben der Admin. 

 

Daher handelbar und einstellbar ist bei Datev vieles bis alles und brauche ich dann irgendwann einen hauptberf. Admin der das alles noch im Überblick hat. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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wielgoß
Experte
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Nachricht 10 von 16
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Hallo,

 

der Schreibschutz in Zusammenhang mit den Steuererklärungs-Programmen kennt keine detaillierte Rechtevergabe. Entweder es besteht das Recht, die Funktion "Schützen/Freigeben" zu nutzen oder eben nicht. Fehlt das Recht, kann beispielsweise auch gar kein Schreibschutz gesetzt werden.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

bodensee
Experte
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Nachricht 11 von 16
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Danke für die Info, war mit bislang nicht klar. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 12 von 16
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Was soll ein Schreibschutz, der wieder aufgehoben werden kann?

Das schützt doch nur vor versehentlichen Änderungen. Kann mir jemand dazu mal ein praktisches Beispiel nennen? Aus der Diskussion ergibt sich, dass das sowieso nur dann gemacht wird, nachdem die Erklärung übermittelt worden ist. Da muss die Kanzleiorganisation aber schon fehleranfällig sein, wenn irgendein Mitarbeiter in einem schon übermittelten Fall herumbastelt. Ein Schreibschutz ist doch ansonsten unsinnig; sinnvoll wäre ein Festschreiben eines Datenbestandes, um bei Änderungen schnell zu sehen, was übermittelt worden ist.

Für Alternativberechnungen muss man sich ohne Festschreibmöglichkeit mit Änderungen behelfen, die nicht gespeichert werden oder mit dem Kopieren des Datenbestands unter einer anderen Mandanten/Basisnr bzw. einem anderen Pfad. Alles nicht schön. Ein echtes Festschreiben wie im kostenlosen Elsterprogramm wäre schön.

bodensee
Experte
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Nachricht 13 von 16
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DAs ist der Grund warum ich die Funktion bislang nicht nutze. 

 

Ich brauche ein Exemplar der an die Fin.verw. übermittelten Erklärung, bei mir pdf in der Dok.ablage. 

 

WEnn es Änderungen gibt und ich die nachvollziehen will. muss ich oder der Mitarbeiter (ist letztlich egal) den Schreibschutz ja wieder aufheben. 

 

Wirklich elegant wäre es Schreibschutz setzen, DAtenbestand bleibt unverändert - und bei Änderung ergibt sich automatisch die angebotene Möglichkeit ein 2.Bestand unter der gleichen Mandantennummer oder einen 3 ,4, usw. und die Varianten können dann miteinander verglichen werden. 

 

 

So haben wir immer ein 'rumdoktern' am alten bereits übermittelten Bestand was nicht schön ist. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0815
Fachmann
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... womit wir dann bei der bereits geforderten Revisionshistorie für die Steuerprogramme wären.

 

@wielgoß: Hallo Herr Wielgoß, danke auch von meiner Seite für die Klarstellung 👍

 

Viele Grüße.

Gelöschter Nutzer
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noch eine Ergänzung aus Praktikersicht:

Wir schreiben auch nicht fest, da m.E. Spielerei. Bei Mandanten mit vielen Fondsbeteiligungen werden die übermittelten Erklärungen ständig geändert, damit die Änderungsbescheide geprüft werden können und u.U. Wahlrechte bei den Veranlagungsformen z.B. wegen Verlustvorträgen oder Sonderausgabenabzug neu geprüft werden können.

Da wäre eine echte Festschreibung der an das Finanzamt übermittelten Erklärung wirklich hilfreich (diese Forderung wird aber schon seit über 10 Jahren immer wieder erhoben aber nicht umgesetzt)

 

bodensee
Experte
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Nachricht 16 von 16
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Auch wenn Sie die kudos nicht mögen habe ich Ihnen einen gegeben , ich halte meine -ich glaube 22 Medaillen auch für völlig überflüssig- 

 

10 Jahre das ist selbst für die  Datev eine lange Zeit, aber ich habe das heute Morgen einem  Mandanten geschrieben die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt. 

 

Ich harre halt der Dinge die da kommen mögen, als da wären neue Programme zur EO, Lohn bzw. Lodas und LuG zusammenführen zu einem vernünftigen Lohnprorgamm und allte Steuerprogramme. 

 

Wieviel community Mitglieder und nicht nur die würden sich freuen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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15
letzte Antwort am 28.11.2019 16:36:52 von bodensee
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