Hallo NG,
seit dem letzten Update ESt (23.2.) erhalte ich zur Gebührenrechnung, §24(1) Nr. 1, den Hinweise, dass positive, steuerfreie Einkünfte nicht im Gegenstandswert enthalten sind. Falls ich diese mit einbeziehen will, wird der erhöhte Gegenstandswert ausgewiesen.
Besteht hier ein Wahlrecht? Ich habe keinen aktuellen Kommentar hierzu, aber hat sich hier etwas verändert?
Gelöst! Gehe zu Lösung.