Hallo,
ich habe eine Frage zum Sonderausgabenabzug eines Kommanditisten.
Er ist sozialversicherungspflichtig, obwohl die Einkünfte § 15 unterliegen. Das ist alles klar.
Wie ist es aber mit den Vorsorgeaufwendungen?
Eigentlich sind die Beiträge, die der AG abführt, ja durch die volle Versteuerung des Kommanditisten nach § 15 AN-Beiträge. Auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen sie aber als AG-Beiträge drauf.
Wenn ich diese nun mit Minus eintrage und doppelten Ansatz RV,KV,Pflege und AV in der Anlage Vorsorgeaufwendungen und ohne Kürzung des Höchstbetrages, wird das FA das akzeptieren?
Wie macht ihr das in der Praxis?
Meinen Sie wirklich Sonderausgaben oder Sonderbetriebseinnahmen?
Ja, die SV-Beiträge des Kommanditisten sind ja abzugsfähige Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung. Nur nicht so wie auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Es gibt keine AG-Anteile, da diese ja voll nach §15 gewinnmäßig versteuert werden müssen.
So sind die kompletten SV-Beiträge eigentlich als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.
Oder sind Sie andere Meinung?
Ich würde mich über Informationen freuen, da dies schon eine große Auswirkung in der Einkommensteuer hat.
Vielen Dank im Voraus.
Den gleichen Fall hatte ich auch vor einiger Zeit. Die umqualifizierten AG-Anteile hatten wir als eigene Beiträge angesetzt und das dem Finanzamt parallel erläutert.
Bei Steuerfreier Zuschuss zur KV muss dann nein rein.
Der Fall ging so beim FA durch.
Thomas Günther
Super. Vielen Dank.