abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SODEG Hilfe für Honorarlehrkräfte - steuerpflichtig?

4
letzte Antwort am 15.09.2022 12:04:02 von sberger
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
sberger
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
676 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

vielleicht kennt sich ja jemand hiermit aus. Ich mache gerade die EÜR für eine Honorarlehrkraft und finde bei den Belegen eine Zahlung über Weiterleitung eines SODEG Zuschusses (ich musste erstmal googeln was das überhaupt ist.... - ah noch eine Corona-Hilfe die ich nicht kannte - ok). 
Also die Soziale Einrichtung hat einen SODEG Zuschuss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen und diesen zum Teil an die Honorar-Lehrkräfte weitergegeben. 

 

Hat das auch schon jemand gehabt? Muss das in die Anlage Corona-Hilfen und ist der Zuschuss steuerpflichtig (UST sicher nicht, aber wie sieht es mit der EST aus?)?

Leider sind die Infos hierzu echt rar, außer dass die Einrichtungen irgendwann verpflichtet wurden, die Zuschüsse weiterzuleiten usw.....

 

Viele Grüße und vielen Dank für Eure Hinweise....

 

S. Berger

JGlees
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 5
628 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe momentan das gleiche Problem auf dem Tisch.

 

In den Unterlagen meiner Mandantin habe ich eine "Vereinbarung zur Weitergabe von Geldern nach dem SodEG" gefunden. Dort steht in Tz. 2 (2) "Für die Versteuerung der Beträge ist ausschließlich die Honorarkraft zuständig. Die Honorarkraft verpflichtet sich, die Beträge ordnungegemäß in der jeweiligen Steuererklärung anzugeben".

 

Das spricht m.E. für die Steuerpflicht.

 

Ich habe aber zusätzlich per E-Mail eine Anfrage an die auszahlende VHS gerichtet.

 

Viele Grüße

sberger
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
601 Mal angesehen

Hallo, 

 

ein ähnlicher "Hinweis" war auch in den Unterlagen meines Mandanten. 
"Die Lehrkraft verpflichtet sich die Beträge ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben"
=> damit könnten ja aber auch theoretisch Einkünfte mit Progressionsvorbehalt gemeint sein... 

 

Ich befürchte, dass die auszahlenden Stellen (VHS, bzw. andere Kursanbieter) gar nicht so viel Ahnung haben wie das zu versteuern ist...

 

Ich habe daher beim zuständigen Finanzamt angefragt. Direkt konnte mir die Sachbearbeiterin auch nicht weiterhelfen - meinte aber, dass sie es sich im Rahmen der Veranlagung anschauen werden. Ich habe es daher wie folgt gemacht: 

- Erklärung eingereicht (Frist war ja der 31.08.) und Einkünfte als steuerpflichtig in der EÜR erklärt inkl. Angabe in der Anlage Corona-Hilfe

- Im Freitextfeld habe ich dies dann explizit reingeschrieben, dass solche Einkünfte enthalten sind und um eine Prüfung gebeten, ob diese Einkünfte so korrekt deklariert wurden und steuerpflichtig sind.

 

Jetzt bin ich mal gespannt und warte auf den Bescheid.... Wenn ich eine Information bekomme gebe ich Bescheid. 

 

 

Grüße

S. Berger

0 Kudos
JGlees
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
568 Mal angesehen

Hallo Frau Berger,

 

ich habe gerade eine Auskunft der VHV Oberhausen erhalten.

 

Nach Rücksprache mit diversen Ministerien steht fest, dass die SodeG-Hilfen, wie alle anderen Coronahilfen, in vollem Umfang steuerpflichtig sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

J.Glees

sberger
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
551 Mal angesehen

Hallo Herr Glees, 

 

super vielen Dank für die Info. Dann haben wir es wohl intuitiv richtig gemacht 🙂

 

Grüße

S. Berger

0 Kudos
4
letzte Antwort am 15.09.2022 12:04:02 von sberger
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage