Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja jemand hiermit aus. Ich mache gerade die EÜR für eine Honorarlehrkraft und finde bei den Belegen eine Zahlung über Weiterleitung eines SODEG Zuschusses (ich musste erstmal googeln was das überhaupt ist.... - ah noch eine Corona-Hilfe die ich nicht kannte - ok).
Also die Soziale Einrichtung hat einen SODEG Zuschuss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen und diesen zum Teil an die Honorar-Lehrkräfte weitergegeben.
Hat das auch schon jemand gehabt? Muss das in die Anlage Corona-Hilfen und ist der Zuschuss steuerpflichtig (UST sicher nicht, aber wie sieht es mit der EST aus?)?
Leider sind die Infos hierzu echt rar, außer dass die Einrichtungen irgendwann verpflichtet wurden, die Zuschüsse weiterzuleiten usw.....
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Hinweise....
S. Berger
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