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Prozessablauf elektronische Bescheidbekanntgabe

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letzte Antwort am 01.06.2023 11:49:43 von RAHagena
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AlexanderJ
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

ich überlege gerade DIVA II zu nutzen für unsere Einkommensteuerbescheide  (da scheinbar aktuell nur diese in BaWü möglich sind?).

 

Vorab würde ich gerne bestätigt bekommen, ob ich den späteren Ablauf richtig verstanden habe...

 

In der Vollmachtsdatenbank wird eine zentrale E-Mail-Adresse hinterlegt, die immer benachrichtigt wird, wenn ein Bescheid zum Abruf bereitsteht (ab diesem Zeitpunkt beginnt die 3-Tages-Fiktion).

  • Ist es möglich, dass jeder Sachbearbeiter über die von ihm erstellten Erklärungen benachrichtigt wird oder ist es gewollt, dass dies alternativlos von einer Zentralen Stelle verwaltet werden muss?

Die Bescheide werden über den Dokumentenkorb oder der Kommunikation Finanzverwaltung abgerufen und landen zur Ablage im Dokumentenkorb, der Person, die den Abruf gestartet hat.

  • Werden hier immer alle zum Abruf bereitstehende Bescheide abgerufen oder kann z. B. der Sachbearbeiter den Abruf auf seine Fälle eingrenzen? Besteht hier auch eventuell das "Problem" einer alternativlosen Verwaltung durch eine Zentrale Stelle?

 

Vielen Dank für die Klarstellung!

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
FiBu optimieren? Hier unsere Erfahrungen: DATEV ASR
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 3
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Moin @AlexanderJ,

 

wenn ich mir das PDF aus den DATEV Mitteilungen vom 30.05 durchlese, würde ich sagen:

 


@AlexanderJ schrieb:

Werden hier immer alle zum Abruf bereitstehende Bescheide abgerufen oder kann z. B. der Sachbearbeiter den Abruf auf seine Fälle eingrenzen? 



Voraussetzungen für den Abruf
Um den digitalen Bescheid (DIVA II) abzurufen, muss in der Rechteverwaltung online das Recht Digitale Bescheide für alle VDB Mandanten abrufen und Digitale Bescheide anzeigen/abrufen vorliegen.


Nö, kann man nicht eingrenzen. Außer vielleicht Du erstellst eine Kanzleigruppe pro Mitarbeiter und gibst dort in der globalen Freigabe - nein, so geht das nicht 😂. Die Vererbung ist an der Stelle mal wieder ausgeschlossen. Hm. 

 

Also dann so:

metalposaunist_0-1685602696458.png

Dann müsstest Du wohl unter digitale Bescheide anzeigen/abrufen nur die Ordnungsbegriffe freigeben, die der Mitarbeiter bearbeitet. Dann könnte klappen, wenn das untere Recht das obere nicht aushebelt und man oben einstellen / begrenzen kann, was man will, weil unten eh alle/alle aussagt.  

 

Meine Meinung: Wer soll das am Ende noch administrieren und da durchblicken? Das wird ein Rumgeklicke vom Feinsten, weil bei jeder Änderung man auch in die RVo muss, um es da anzupassen. Denke an Urlaub und Vertretung und Fälle, wo die Vertretung dann selbst erkrankt ... 

 

Du siehst: Selbst ich komme jetzt mit dem Verständnis der DATEV Rechte an meine Grenzen und müsste nachlesen oder selbst ausprobieren. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
RAHagena
Meister
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Nachricht 3 von 3
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Das Abrufen der Bescheide geht nur mit einer bei der Kammer personalisierten SmartCard, DIVA II ist aus Sicht des FAs ein "Einschreiben mit Rückschein", denn es wird dokumentiert, wer wann abgerufen hat. 

Aus meiner Sicht grober Unfug, bislang ging es ja auch mit einfachem Brief, führt dazu, dass eben nicht "jeder" abrufen kann. Schon gar nicht können Einschränkungen gemacht werden - wer abruft, muss das Dokument auch verschlagworten und die Frist erfassen. 

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letzte Antwort am 01.06.2023 11:49:43 von RAHagena
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