Moien zusammen,
habe ich in DATEV die Möglichkeit, direkt in der Einkommensteuererklärung eine Mitteilung an das Finanzamt unterzubringen, die dann auch mit der Erklärung elektronisch übermittelt wird?
Danke und viele Grüße
LV
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo LV,
die Finanzverwaltung sind Notizen/Bearbeitungsvermerke bei der Steuererklärung nicht vor. Hierfür stünde nur im Hauptformular die Ergänzende Angabe zu Steuererklärung zur Verfügung, die allerdings nicht für allgemeine Notizen oder dergleichen vorgesehen ist.
Viele Felder der Steuererklärung können aber als Einzelwerte erfasst werden und bieten dort etwas mehr Platz für ergänzende bzw. erläuternde Texte.
Haben Sie mal ein konkretes Beispiel?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Moin,
ja, haben Sie. Im Mantelbogen unter Zeile 98 gibt es diese Möglichkeit.
Viele Grüße,
bfit
ja, haben Sie. Im Mantelbogen unter Zeile 98 gibt es diese Möglichkeit.
Das hat aber auch zur Folge, dass der Fall zur manuellen Bearbeitung durch den Finanzamtssachbearbeiter ausgesteuert wird, das muss man halt auch wollen.
Beste Grüße
Besten Dank. Inzwischen (Veranlagung 2019) ist es Zeile 40 im Mantelbogen.
wie Herr Wielgoß schon schrieb, für allgemeine Hinweise ist das feld nicht vorgesehen.
Für abweichende Rechtsauffassungen schon.
Hoffe es geht Ihen im hohen Norden gut Frau Fitschen.
Da spricht die Formulierung im (DATEV-)Formular allerdings dagegen. Dort ist die Rede von Sachverhalten und Rechtsauffassungen.
Vlt. habe ich mich etwas zu kurz ausgedrückt.
Das Feld 98 steht nicht für Notizen ( dabei handelt es sich meines Erachtens um Bemerkungen) sondern
für weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zur Verfügung
die bewusst einer von der Verwaltungsauffassung abweichender Rechtsgrundlage entsprechen.
Vlt. wäre das ganze hier Makulatur wenn die Community erfahren würde, um welche Art von Notitz es sich denn handeln soll.