abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Notiz an Finanzamt in Steuererklärung?

7
letzte Antwort am 19.03.2020 17:24:34 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lvoller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
2348 Mal angesehen

Moien zusammen,

 

habe ich in DATEV die Möglichkeit, direkt in der Einkommensteuererklärung eine Mitteilung an das Finanzamt unterzubringen, die dann auch mit der Erklärung elektronisch übermittelt wird?


Danke und viele Grüße
LV

wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 8
2340 Mal angesehen

Hallo LV,

 

die Finanzverwaltung sind Notizen/Bearbeitungsvermerke bei der Steuererklärung nicht vor. Hierfür stünde nur im Hauptformular die Ergänzende Angabe zu Steuererklärung zur Verfügung, die allerdings nicht für allgemeine Notizen oder dergleichen vorgesehen ist.

 

Viele Felder der Steuererklärung können aber als Einzelwerte erfasst werden und bieten dort etwas mehr Platz für ergänzende bzw. erläuternde Texte.

 

Haben Sie mal ein konkretes Beispiel?

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

0 Kudos
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 8
2336 Mal angesehen

Moin,

 

ja, haben Sie. Im Mantelbogen unter Zeile 98 gibt es diese Möglichkeit.

 

Viele Grüße,

bfit

HeiVo
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
2281 Mal angesehen

 

ja, haben Sie. Im Mantelbogen unter Zeile 98 gibt es diese Möglichkeit.

 

 


Das hat aber auch zur Folge, dass der Fall zur manuellen Bearbeitung durch den Finanzamtssachbearbeiter ausgesteuert wird, das muss man halt auch wollen.

 

Beste Grüße

 

lvoller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
2199 Mal angesehen

Besten Dank. Inzwischen (Veranlagung 2019) ist es Zeile 40 im Mantelbogen.

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 8
2169 Mal angesehen

wie Herr Wielgoß schon schrieb, für allgemeine  Hinweise ist das feld nicht vorgesehen. 

 

Für abweichende Rechtsauffassungen schon. 

 

Hoffe es geht Ihen im hohen Norden gut Frau Fitschen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
lvoller
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
2162 Mal angesehen

Da spricht die Formulierung im (DATEV-)Formular allerdings dagegen. Dort ist die Rede von Sachverhalten und Rechtsauffassungen.

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 8
2146 Mal angesehen

Vlt. habe ich mich etwas zu kurz ausgedrückt. 

 

Das Feld 98 steht nicht für Notizen ( dabei handelt es sich meines Erachtens um Bemerkungen) sondern 

für  weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zur Verfügung 

 

die bewusst einer von der Verwaltungsauffassung abweichender Rechtsgrundlage entsprechen. 

 

Vlt. wäre das ganze hier Makulatur wenn die Community erfahren würde, um welche Art von Notitz es sich denn handeln soll. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
7
letzte Antwort am 19.03.2020 17:24:34 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage