Wir haben massenhaft neue Steuernummern für die Einkommensteuer für unsere Mandanten erhalten, und diese in den Stammdaten geändert.
In der VDB wurden die alten Nummern bereits vom FA als "erloschen" gekennzeichnet, und die neuen Nummern hinterlegt.
Das aber nur in der Spalte StKto-Abruf erlaubt beim Finanzamt.
In der Spalte VaST-Abruf erlaubt steht noch die alte StNr. drin, aber nicht die neue.
Muss jetzt wirklich bei jedem Mandanten die Vollmacht aktualisiert werden, damit der VaST Abruf funktioniert?
Das ginge zwar über den Datev Arbeitsplatz eigentlich einfach, aber durch die Menge an geänderten Steuernummern wäre das doch ein hoher zeitlicher Aufwand.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der Schnellinfo steht bei mir in der Spalte VaSt-abruf erl. entweder ja oder nein, aber keine Steuernummer.
mfg
Bei den VaSt Daten spielt die Steuernummer keine Rolle, sondern nur die Steuer ID. Und die bleibt von Geburt an unverändert. Nur beim Steuerkontoabruf benötigt man die richtige Steuernummer. Und die ist ja anscheinend überall durch das Finanzamt korrigiert. Also alles ok, oder?
Danke für die Erklärung, dann lass ich das mit den einzelnen Aktualisierungen.
VaSt klappt auch nach Steuernummernwechsel, da hier auf die ID-Nr zurückgegriffen wird. Wir hatten aber erst Anfang der Woche folgendes Problem:
Einer unserer Mandanten war "bundeslandübergreifend" umgezogen. Wegen Nicht-Aktualisierung der Steuernummer in der VDB (oben diskutiertes "Problem") war beim neuen Finanzamt keine Empfangsvollmacht mehr für uns in der VDB ersichtlich. Erst nach der Aktualisierung der VDB (manuelles aktualisieren durch uns) hatte das neue Finanzamt dann am nächsten Tag die digitale Empfangsvollmacht "auf dem Schirm".
--> muss/sollte die VDB tatsächlich für jeden einzelnen Mandanten bei Umzug/St-Nr-Wechsel usw. manuell (!) aktualisiert werden? Ein schönes Beispiel für Deutsche Digitalisierung oder warum geht das nicht von selbst?