Nach § 138 (2) AO müssen dem Finanzamt Auslandssachverhalte zusammen mit der ESt Erklärung elektronisch mitgeteilt werden. Gibt es dafür im ESt Programm eine Erfassungsmöglichkeit? Ich habe leider nichts gefunden...
Vielen Dank für Hinweise
Moin,
hierzu gibt es ein neues Programm, dass zur Zeit gerade in der Pilotphase ist.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo Birthe,
vielen Dank. Das heißt, das ich die Angaben nach 138 AO manuell elektronisch übermitteln muss oder ich mache eine Bemerkung in dem Hinweisfeld bei der elektronischen Übermittlung (es ist sowieso nur eine Beteiligung, bei der nichts passiert ist). Ich hatte das bisher nicht auf dem Schirm, denn 10% Beteiligung ist ja nicht viel 🙂 und die ausländische Gesellschaft hat gar nichts gemacht und wird nun liquidiert....
Ich würde mich da sehr genau informieren. Wann fand der Sachverhalt iSv § 138 II AO statt? Erfolgte dieser vor 14 Moanten vor dem Ablauf des Besteuerungszeitraums, stellt dies eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 379 II Nr. 1 AO) dar. Ich würde den Mandanten darauf hinweisen, dass er im Hinblick auf die Pflicht nach § 138 II AO alle Sachverhalte sofort anzeigt. Denn die 14 Monatsfrist ist nicht verlängerbar (Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 181. Lieferung, 5/2024, § 138 Rn. 6). Wenn das seitens der Kanzlei "verkannt" wurde, würde ich dies meinem Vorgesetzten mitteilen und ihn darauf hinweisen.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=4D02C6840503FF6C6A07
Allgemein trete ich dem bisher gesagten bei. Ich kenne auch keine derartige Möglichkeit, das über Datev zu übermitteln. Bei Elster gibt es, soweit ich mich richtig entsinne, ein Vordruck.
Die elektronische Übermittlung ist direkt über ELSTER möglich.
mfg
Das ist wohl bei DATEV aktuell noch nicht möglich laut diesem Info-Dokument, wird aber pilotiert: https://apps.datev.de/help-center/documents/1019666