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Mandanten Info "Schüler, Studenten und Aushilfen" mit falscher Gehaltsgrenze

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letzte Antwort am 26.10.2023 17:57:35 von Christian_Bock
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StB_
Erfahrener
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Gerade kommt ein Hinweis der Datev auf die neue Mandanten Info "Schüler, Studenten und Aushilfen"

 

Leider steht da noch eine falsche Gehaltsgrenze von € 450 statt € 520 beim Minijob drin ... sehr peinlich.

Lieber nicht bestellen

metalposaunist
Unerreicht
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@StB_ schrieb:

sehr peinlich


Sagst Du! Für andere sind Fehler 100x wertvoller, weil man daraus super gut lernen kann. Zumindest geht LinkedIn da gerade sehr steil bei 😂.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
rschoepe
Fachmann
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Ich hab die Info noch nicht hier, aber sollten da nicht evtl. sogar 538 Euro (durch den steigenden Mindestlohn ab Januar) stehen?

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Bock
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Stimmt, @StB_ Das ist peinlich. Umso dankbarer sind wir für den Hinweis! Die Mandanten-Info "Schüler, Studenten und Aushilfen" gibt es als E-Book und sie ist in unserer digitalen Bibliothek "DATEV Verlagsmedien comfort" enthalten. Das E-Book, das im DATEV Shop bestellt werden kann, haben wir aktualisiert und kann ab sofort (korrigiert) bestellt werden. Den Nutzern von DATEV Verlagsmedien comfort steht das aktualisierte Dokument ab heute um ca. 16.00 Uhr automatisiert zur Verfügung!

 

Nochmals vielen Dank für den Hinweis und herzliche Grüße aus Nürnberg

Christian Bock

DATEV Verlagsmedien

metalposaunist
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@Christian_Bock schrieb:

und sie ist in unserer digitalen Bibliothek "DATEV Verlagsmedien comfort" enthalten


Wo finde ich die denn? 😲 Muss man die separat lizenzieren? Nach Benutzerlizenzen oder gibt es eine Generallizenz? Ist das Produkt Teil des Mehrwertpakets oder wird's dann nur günstiger? 

 


@Christian_Bock schrieb:

Das E-Book, das im DATEV Shop bestellt werden kann, haben wir aktualisiert und kann ab sofort (korrigiert) bestellt werden. 


Und dann zahlt man es 2x? Oder merkt das DATEV automatisch und berechnet nur 1x? Oder muss man manuell um Gutschrift des Betrags via SK / E-Mail bitten? Oder schickt DATEV automatisch nochmal die korrigierte Version kostenlos zu?

 

So viele Fragen zum Handling. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@metalposaunist  schrieb:

@Christian_Bock schrieb:

und sie ist in unserer digitalen Bibliothek "DATEV Verlagsmedien comfort" enthalten


Wo finde ich die denn? 😲 Muss man die separat lizenzieren? Nach Benutzerlizenzen oder gibt es eine Generallizenz? Ist das Produkt Teil des Mehrwertpakets oder wird's dann nur günstiger? 



DATEV Verlagsmedien comfort

 

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Bock
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metalposaunist ! Unser digitales Fachliteratur-Gesamtpaket "DATEV Verlagsmedien comfort" finden Sie im Shop unter diesem Link:

 

DATEV Verlagsmedien comfort

 

Das Angebot kann als "Zusatz-Modul" zu LEXinform abonniert werden. Es ist eine Betriebsstättenlizenz. D.h., wenn eine Kanzlei das Produkt nutzt, können alle Mitarbeiter der Kanzlei auf die Fachliteratur von DATEV vom DATEV-Arbeitsplatz aus sofort nach Erscheinen auf die digitalen Inhalte zugreifen.

 

Zum E-Book "Schüler, Studenten und Aushilfen": Natürlich muss das nicht 2x bezahlt werden. Alle, die die elektronische Broschüre von uns erworben haben, werden von uns informiert. Beim Kauf der Broschüre bekommt man einen Downloadlink. Die dahinterliegenden Dateien (das E-Book in den Formaten epub, PDF und Word) wurden von uns aktualisiert und können jederzeit unter dem bekannten Link nochmals heruntergeladen werden.

 

Ich hoffe, das beantwortet Ihre Fragen. Wenn nicht, bitte gerne nochmal melden!

Viele Grüße

Christian Bock

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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@Christian_Bock schrieb:

Das Angebot kann als "Zusatz-Modul" zu LEXinform abonniert werden.


Hat jede DATEV Kanzlei LEXinform automatisch abonniert oder kann ich in den Service Anwendungen prüfen, ob dort LEXinform auftaucht? Gibt es bei LEXinform nochmals Unterschiede zwischen compact, classic, comfort? Gibt es eine bildliche Darstellung, wie die Dinge zusammenhängen? Ich bin noch immer etwas lost 😶

 


@Christian_Bock schrieb:

Während des Zeitraums der Berechnungsaussetzung können Sie den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung an logistik-center@service.datev.de kündigen.


Geht das auch via Service Anwendungen und Rechtsklick > kündigen oder bleibt in dem Fall nur eine E-Mail als Option? Diese E-Mail wird dann automatisch zu einem Service Kontakt umgewandelt, sodass man als Antwort erhält: der Service Kontakt wurde aktualisiert? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Bock
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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LEXinform als technische Basis für verschiedenste Inhaltsmodule (wie z.B. LEXinform Steuern/Recht/Wirtschaft) ist im DATEV Arbeitsplatz enthalten. Für die Nutzung von "Verlagsmedien comfort" benötigen Sie keine weiteren LEXinform-Module. Eine schöne Übersicht über die LEXinform-Angebote finden Sie hier:

 

Datenbank LEXinform (datev.de)

 

Ihr Hinweis auf die Kündigung während des "Zeitraums der Berechnungsaussetzung" bezieht sich auf unser Angebot "DATEV Verlagsmedien comfort". Dieses Produkt können Sie nach der Bestellung im Shop die ersten drei Monate kostenfrei nutzen, um sich ein Bild vom Nutzen und den sehr umfangreichen Inhalten machen zu können. Die Berechnung wird automatisch ausgesetzt. Wenn Sie das Produkt während dieser Zeit kündigen möchten, ist tatsächlich der vorgesehene Weg eine formlose E-Mail an logistik-center@service.datev.de.

 

Viele Grüße

Christian Bock

DATEV Verlagsmedien

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letzte Antwort am 26.10.2023 17:57:35 von Christian_Bock
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