Hallo Datev,
wann wird das Signaturwirrwarr (Signatur bei Einspruch automatisch ohne Hinweis, aber erst sichtbar nach Versand und bei allen anderen Nachrichten ohne automatische Signatur) endlich verschwinden. Ich hoffe die SachbearbeiterInnen beim Finanzamt schließen von der doppelten Signatur (1xmanuell/1xDatev) bei meinem Einspruch nicht auf die Qualität der übrigen Ausführungen oder meinen Geisteszustand. Wenn ich die FA Kommunikation mehrfach am Tag nutzt, kann es schon passieren, dass man die Signatur auch bei einem Einspruch manuell erfasst.
Kategorie entfernt von @Kristina_Nering
Ich nix verstehen . . .
@deusex schrieb:Ich nix verstehen . . .
nur bei einem Einspruch steuert die Datev automatisch eine Signatur hinzu, wenn das in den Einstellungen hinterlegt wurde:
Das gibt es aber nur beim Einspruch und nicht bei allen anderen "Schriftstücken". Und das Hinzufügen der Signatur erfolgt auch nicht vor dem Bearbeiten des Einspruchs (so dass man die Signatur sehen oder ändern könnte), sondern erst während der Übermittlung nach dem Sendebefehl. Wer hat sich das ausgedacht und in der Praxis getestet?
Ich gut verstehen.
Und wieder ein typisches Beispiel für eine inkonsequente Umsetzung.
Die Siganturoption ist ja auch nur auf Nachdruck u.a. der Community nachträglich eingeführt worden, da sich Leute beschwert haben das aus dem Einspruch gar nicht der Einreichende bzw. Einspruchsführer ergeben hat. AO?????
Doof auch das nur eine Signatur hinterlegt werden kann. Man darf also bei mehren Berufsträgern wieder aufpassen diesen nachzupflegen.
Ist das technisch so anspruchsvoll für alle Kommunikationswege gleichzeitig mit gleichem Umfang eingerichtet zu bekommen?
PS: Früher in den Briefen auf Papyrus gab es schon Grußformen und Signaturen - ist also nichts futuremäßiges
Hallo,
die unter den Einstellungen hinterlegte Signatur kann vor dem Senden in der Vorschau angesehen werden, sie erscheint nicht im Texterfassungsfeld. Einen entsprechenden Anpassungswunsch habe ich hierzu aufgenommen. Ist eine Signatur hinterlegt, erscheint in der Erfassungsmaske unten links der Hinweis "Signatur wird ergänzt (siehe Vorschau)".
Die Daten der Kanzlei werden gemäß Elster-Schnittstelle nur dann mit übermittelt, wenn die Kanzlei empfangsbevollmächtigt ist. Liegt keine Empfangsvollmacht vor, kann über die Signatur die Kanzlei als Absender hinterlegt werden. In der Signatur kann auch der Name des Mitarbeiters für eventuelle Rückfragen der Finanzverwaltung eingetragen werden. Die Eingabe der Signatur ist benutzerspezifisch für alle Einsprüche.
Mit freundlichem Gruß,
Susanne Filchner
Hallo Frau Filchner,
das uneinheitliche Einsteuerung der Signatur besteht immer noch. Wann erfolgt eine Einsteuerung der Signatur bei allen digitalen Schriftstücken?
Und wann wird die Platzierung des Buttons "Vorschau" und "Anlagen" vereinheitlicht (bisher bei den verschiedenen Dokumenten auch nicht einheitlich angeordnet)?