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Kind für ESt.-Erklärung der Eltern inkaktiv setzen

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letzte Antwort am 08.01.2019 10:49:42 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Leute,

ich möchte die Angaben der Eltern in den Beziehungen (=Kinder) für ein Kind inaktiv setzen und nicht  löschen.

Derzeit werden nicht zu berücksichtigende Kinder immer in die ESt.-Erklärung eingesteuert, was aber falsch ist.

Für die Darstellung der Familienverhältnisse möchte ich aber die Beziehung Kind beibehalten.

Wie wird das in DATEV gelöst.

Bei Rosesoft war das ganz einfach.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß A. Martens

einmalnoch
Experte
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Der Zwangsdatenabgleich zerlegt einem jedwede ordentliche Stammdatenhaltung oder schlicht gesprochen: es geht nicht.

Vergleichen Sie bitte auch nie Rosesoft mit DATEV, Sie würden ja auch nicht ein aktuelles Auto mit einem Oldtimer vergleichen; im harten Alltag wird das alte Auto bei Dauerbenutzung den Komfort missen lassen. Ich würde jedenfalls nicht versuchen ein System zum automatisierten Fahren in einen Opel Manta einzubauen, DATEV versucht so etwas immer wieder.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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hansch
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In den Mandantenstammdaten können bei den Kindern Berücksichtigungsgründe mit Historie angegeben werden. Bei "<Keine Angabe>" bleibt das Kind Kind, wird aber nicht über den Stammdatenabgleich in die EStE übernommen.

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Hansch,

danke schön.

Wissen Sie auch, wie ich nach einer Scheidung bei der Löschung einer Beziehung zum Exehepartner diese Beziehung für die Zeit der Ehe noch im Programm hinterlegen kann?

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Gelöschter Nutzer
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In den Mandantenstammdaten können bei den Kindern Berücksichtigungsgründe mit Historie angegeben werden. Bei "<Keine Angabe>" bleibt das Kind Kind, wird aber nicht über den Stammdatenabgleich in die EStE übernommen.

Sorry, das stimmt aber nicht. Bei mir wird immer wieder das Kind zur Überahme vorgeschlagen und das ist nervig.

Gruß A. Martens

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hansch
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335155_pastedImage_0.png

Das Kind mit diesen Berücksichtigungsgründen wird hier nicht mehr ins ESt-Programm eingesteuert.

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

bei dieser Gelegenheit ... weil es mich immer wieder ärgert und Fehler verursacht:

Bei Herrn Hanschs Eingabefeld (Stammdaten) müssen die Zeiträume absteigend eingegeben werden, in der Anlage Kind (ESt) aufsteigend:

335244_pastedImage_0.png

Kann das bitte vereinheitlicht werden bzw. deutlich angezeigt werden?

Vielen Dank!

Gelöschter Nutzer
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Also entweder bin ich zu blöde oder....

Stammdaten.PNG

Übernahme Stammdaten.PNG

Ich bekomme  immer noch den Stammdatenabgeich für das Kind. Es hat aber schon geholfen, den Berücksichtigungsgrund mit einem Zeitraumvermerk auszublenden. Aber beim Kindschaftsverhältnis funktioniert das nicht.

Gruß A. Martens

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Gelöschter Nutzer
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Hallo DATEV,

ich wollte noch einmal an meine Frage bezüglich nicht zu berücksichtigender Kinder erinnern.

Wie stellt DATEV es sich vor, dass Kinder in den Stammdaten gespeichert werden, z. B. ja auch wegen ErbSt./SchenkSt., diese aber in der ESt.-Erklärung unberücksichtigt bleiben.

Mit wird immer noch ein Stammdatenabgleich beim Aufruf der ESt.-Erkl. angezeigt (s. mein Beitrag #7)​

Gruß A. Martens

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mjachert
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Hallo Herr Martens,

grundsätzlich funktioniert das ja, dass die Kinder nicht mehr berücksichtigt werden, daher ist die Frage "wie DATEV sich das vorstellt", nicht zu stellen.

Bei Ihnen scheint es noch an etwas anderem zu liegen, was vermutlich nicht anhand eines Screenshots erledigt werden kann.

Was ich mich frage, ist, wieso er das Kind überhaupt noch abgleicht. In der ESt-Erklärung sollte doch die Anlage Kind dann gar nicht mehr aktiv sein. Gemäß Ihres Screenshots sind da ja aber noch Daten hinterlegt?! Vielleicht liegt es daran?

Grüße

Manuela Jachert

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Marchert,

folgendes Szenario:

In den Stammdaten ist lediglich der Familienstand "leibliches Kind" aktiv, da hier naturgemäß kein Gültigkeitsvermerk geben kann. Entweder man ist leiblich oder nicht.

Rufe ich jetzt die Steuererklärung auf, wird mir genau für dieses Kind der Status "leiblich" zur Übernahme angeboten. In der ESt.-Erklärung ist das Kind aber nicht eingerichtet und daher ist das ganze für mich unschlüssig. Wenn in den Stammdanten kein Berücksichtigungsgrund gegeben ist, dann muss der Abgleich unterbleiben. Also liegt entweder ein Fehler vor oder ich  habe irgendwo in den Eingeweiden der DATEV-Stammdaten irgendein Parameterwert nicht richtig gesetzt.

Gruß A. Martens

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stefans
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Moin Moin Herr Martens,

laut Ihrem Screenshot haben Sie kein Geburtsdatum eingegeben. Was passiert, wenn Sie dieses in den Stammdaten ergänzen?

Wenn Sie das Geburtsdatum nicht kennen, nehmen Sie bitte testweise ein Datum, so dass das Kind älter als 18 oder besser 25 Jahre ist.

Beste Grüße

Stefan

Gelöschter Nutzer
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Perfekt, daran hat es gelegen.

Man sollte halt die Stammdaten auch immer richtig pflegen.

Vielen Dank.

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letzte Antwort am 08.01.2019 10:49:42 von Gelöschter Nutzer
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