Ich stolpere gerade über das Excel-Formular in der DATEV-Toolbox für die „Eigenverbrauchsermittlung nach Fahrtenbuch V 4.22 (unentgeltliche Wertabgabe)“:
Darin dient der ertragsteuerliche Wert der – in meinem Fall vorsteuerbelasteten – Abschreibung auch als Bemessungsgrundlage für die USt. Bisher ging ich davon aus, daß gem. §§ 10 (4) Nr. 2, 15a (5) UStG für die USt ein 5jähriger Abschreibungszeitraum an die Stelle der ertragsteuerlichen AfA tritt.
Frage: Habe ich mich verirrt? Oder die DATEV? Oder habe ich eine veraltete Version? Wie handhaben die Finanzämter dies in der Praxis?
Danke im voraus für fachkundige Aufklärung und Grüße aus München
Guten Morgen,
in der Berechnung im Programm Dienstwagen-Expertisen nehmen wir für die USt 5 Jahre und für die ESt 6 Jahre.
Um zu klären, um was für ein Tool es sich bei dem von Ihnen genannten Excel-Formular handelt, können Sie uns gerne einen Servicekontakt (bzw. eine Mail: expertisensysteme@service.datev.de) senden.
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG