Mandanten / Ehepaar haben lediglich Einkünfte aus Versorgungsbezügen (EM) und jeweils aus einer gesetzliche Rente (EM/EF).
Aus diesen Bezügen haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG. Das Finanzamt berechnet die Sonderausgaben m.E. richtig OHNE Kürzungsbetrag von 4%.
Lt. meiner Berechnung "Ermittlung der Sonderausgaben" wird im Programm eine 4%tige Kürzung vorgenommen und führt zu einer abweichenden Steuerberechnung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo p_brandt,
prüfen Sie die Erfassungsfelder zu den Beiträgen zur Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand.
Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung in Zeile 11 erfasst sind, müssen in Zeile 12 zusätzlich die Beiträge aus Zeile 11 angegeben werden, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt.
Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung in Zeile 16 erfasst sind, dürfen die Beiträge nicht zusätzlich in Zeile 17 ("In Zeile 16 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt") erfasst sein.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
danke für die Info. Der Hinweis war zu 100% hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
(Steuerberater Orzesek)