Liebe Community,
auch 2018 hat es DATEV leider nicht geschafft, das Körperschaftsteuerprogramm für beschränkte steuerpflichtige Kapitalgesellschaften lauffähig zu bekommen.
Wenn man dann die Zahlen vom KSt-Programm in die Excel-Erfassung der Toolbox händisch überträgt und feststellt, dass diese absolut identisch sind, da kann einen schon der Groll erfassen.
Die Finanzverwaltung vereinheitlicht die Formulare, nur die DATEV bekommt es nicht hin. Unwillkürlich kommt einem die Frage in den Sinn: warum nicht?
Gibt es nicht genug beschränkt steuerpflichtige Körperschaften?
Alle Berater stehen unter Zeit- und Kostendruck. Personalressourcen sind kostenbar und extrem knapp. Und wir übertragen noch im Jahre 2020 Zahl für Zahl in Excel-Vordrucke aus Programmen die wir teuer mieten. Und alle sprechen von Digitalisierung und Plattformen und integrierten Prozessen. Ja, aus der Schwebehöhe des Vorstandes sind die Probleme am Boden optisch immer etwas kleiner.
Aber hier wäre mit wohl sehr begrenztem Aufwand eine deutliche Verbesserung machbar.
Von den mehrmaligen Datenprüfungen durch vermeintliche Fehler des ERIC-Assistenten der Finanzverwaltung mal ganz abgesehen. Wer diesen Quatsch teilweise programmiert ist auch fern der Realität.
Also liebe DATEV, bitte die Körperschaftsteuer auch für beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften zum Laufen bringen und die Mitlieder unterstützen!
Freundliche Grüße aus Baden!
Der Beitrag ist zwar schon älter, aber gibt es inzwischen eine andere Lösung ausser der Toolbox?
Gefunden habe ich nichts, aber manchmal überliest man ja auch etwas.
Ein Programm scheint es immer noch nicht zu geben.
Wann kommt denn das Tool für 2021 raus?
Hallo nv,
das Tool Ergänzende Steuerformulare V. 5.7, mit der z. B. die KSt-Erklärung für VZ 2021 für beschränkte steuerpflichtige Körperschaften elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden können, wird voraussichtlich ab 12. Mai 2022 zum DFÜ-Abruf bereitstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG
Hallo Herr Meier,
leider habe ich meinen Fall immer noch nicht erledigt. Das Formular gibt immer wieder Fehlermeldungen aus und eine Übermittlung an die Finanzverwaltung ist somit nicht möglich. Die Fehler lassen sich aber auch nicht beheben. Gibt es da irgendwelche Tricks, wie man die Steuernummer einträgt?
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Virnich
Ohne die genaue Bezeichnung der einzelnen Fehlermeldungen wird eine Diagnose schwierig.
Hallo Frau Virnich,
grundsätzlich gilt:
das Elster-Modul der Finanzverwaltung lässt nur "deutsche Steuernummern" zu.
Über "Ermitteln" können Sie die Finanzamts- und Steuer-Nr. getrennt erfassen und die "bundeseinheitliche Elster-Steuernummer" ermitteln lassen.
ist die Steuernummer zwingend erforderlich.
Bei den Anteilseignern wird die Steuernummer nicht benötigt. Wenn sie aber erfasst wird, wird sie auch geprüft.
Ansonsten hilft wohl nur die Rücksprache mit dem Finanzamt: vielleicht wurden Finanzämter zusammengelegt oder ähnliches.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
Ich hole das Thema wieder mal vor: Aktuell gibt es für beschränkt KöSt-pflichtige nur das Programm aus der Toolbox als Excel basierte Lösung. Ich komme mir hier vor wie damals die DOS-basierten Steuerprogramme von DATEV in den 1990igern, bei denen man auf das erwartete Ergebnis hoffte, aber dann enttäuscht wurde und nicht genau wusste, an welcher Stelle jetzt DATEV eine andere Eingabe erwartete. Alles sehr zeitaufwendig und lästig, wir basteln uns die Rückstellungstapeten ja auch nicht mehr mit Kleber, Bleistift und Radiergummi.
Wann plant denn DATEV eine Umstellung auf ein normales pflegeleichtes Programm vergleichbar mit den üblichen?
Besten Dank für ein Update