Hallo,
wollte in Anlage WA 2021, KSt 2021 classic, einen negativen Betrag eintragen (Rückzahlung Zuschuss) eintragen; das Programm nimmt aber einen negativen Betrag nicht an. Sieht das Elster nicht vor oder evtl. Programmfehler?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo witte,
ich hatte auch einen solchen Fall. Hier habe ich eine Null eingegeben, da es so beim Finanzamt einen entsprechenden Prüf-/Risikohinweis auswirft. Selbst beim Finanzamt kann hier kein negativer Wert manuell eingetragen werden.
Die von den Bewilligungsstellen übermittelten Daten an die Finanzverwaltung sind teilweise etwas konfus - ich würde immer eine Aufstellung über die erhaltenen und zurückgezahlten Hilfen - am besten mit Angabe des Aktenzeichens - zum Beispiel mit Belegnachreichung übermitteln.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Text der Formularstelle:
"Gesamtbetrag der erhaltenen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und/oder vergleichbaren Zuschüsse,
die in der Gewinnermittlung als steuerpflichtige Betriebseinnahmen erfasst wurden (Saldo der erhaltenen
und im gleichen Kalenderjahr zurückgezahlten Corona-Zuschüsse)"
Von Betriebsausgaben -bzw. zurückgezahlten Hilfen steht da nichts (bis auf die Saldierung - sofern dann noch eine BE vorliegt).
Der Saldo aus erhaltenen und zurückgezahlten. Wurden Null erhalten, aber 9.000 € zurückgezahlt, beträgt der Saldo - 9.000 € und ist somit zu erfassen. Hier aus der Einkommensteuer. Wenn dies in der KSt nicht funktioniert, könnte es an einem Programmfehler liegen.
Die Angaben über Corona-Hilfen und Meldungen via KONSENS machen doch erst Sinn, wenn Beides erklärt wird.
(Felder grau, weil geschützt)
Ja, im ESt-Programm funktioniert die Eingabe negativer Beträge; das KÖ-Programm bzw. das Elstermodul verweigert sich aber 😊
Könnte daran liegen, dass die Beträge in KSt generell auf Grund Rechtsform abgrenzt werden müssen. Also eine Rückzahlung wäre bereits im Auszahlungsjahr zu passivieren.
Soweit die Theorie . . . Nun mag man zum Bilanzaufstellung noch guter Dinge sein, den Zuschuss behalten zu dürfen, womit eine Rückstellung nicht in Frage käme; steuerlich zumindest.