Hallo Community,
unser MA liefert Ware an einen Unternehmer aus CZ. USt-Id-Nummer liegt auch vor. Allerdings ist die Lieferadresse eine Deutsche. Ist doch korrekt in diesem Fall eine Rechnung mit Umsatzsteuer auszuweisen und wenn die Ware die Grenze überschritten hat, sich einen Verbringungsnachweis vorlegen zu lassen damit die Steuer erstattet werden kann?
Viele Grüße
Der Unternehmer aus CZ wird maximal verärgert sein, wenn er die deutsche USt zahlen muss, die er nicht zum Abzug bringen kann. Bei Privatpersonen OK, also dem Österreicher, der sich die Ware an einen deutschen Briefkasten senden läßt, um sie dann selber nach Österreich zu verbringen, aber ein Unternehmer?
Ob der Kunde verärgert ist, ist aus steuerlicher Sicht doch erstmal völlig egal.
Die eigene Anmeldung der Umsätze muss passen. Interessiert doch den Prüfer dann auch nicht (ob der Kunde verärgert ist, meinte ich 😀).
Ohne Nachweis (Gelangensbestätigung!) auf die Überschreitung der Grenze -> Besteuerung im Inland
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort. Also reicht alleine die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus dem anderen Mitgliedstaat aus.
Viele Grüße
Guten Morgen,
so hatte ich es auch unserem Mandanten erklärt.
Vielen Dank und Grüße