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Hinweis @DATEV wg. EÜR Steuern

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letzte Antwort am 04.02.2026 15:28:51 von Silke_Dürsch
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f_mayer
Meister
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Liebe DATEV,

 

kürzlich habe ich zum ersten Mal EÜR Steuern ausprobiert, für eine GbR bei der Sonderrechnungen vorlagen.

 

Es lief sogar recht gut glaube ich, EÜR hochgeladen, in GuE verknüpft und es scheint zu laufen.

 

Größtes Problem:

Im Steuerprogramm kam der Hinweis, dass eine EÜR vorliegt, dies aber nicht zulässig sei, da ja über EÜR Steuern gearbeitet wird und ich solle diese löschen. Das habe ich gemacht. Dann kam aber der Hinweis, dass Sonderrechnungen vorliegen und deswegen auch zwingend eine EÜR gebraucht wird. Es hat etwas gedauert bis ich darauf gekommen bin, dass ja auch die Sonderrechnungen bisher im Steuerprogramm geführt wurden und ich auch diese löschen muss, da auch diese ja über EÜR Steuern laufen.

 

Daher schlage ich vor, den Hinweistext im Steuerprogramm anzupassen und dem Anwender klarzumachen, dass bei Nutzung von EÜR Steuern weder EÜRs noch Sonderrechnungen im Steuerprogramm selbst verbleiben dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
249 Mal angesehen

Hallo Herr Mayer, 

 

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir werden in einer der nächsten Programm-Versionen der Gesonderten - und einheitlichen - Feststellung den Hinweistext und auch die Ausgabe der Hinweise anpassen. 

Gerne informiere ich Sie über diesen Chat, wenn die Freigabe erfolgt ist. 

 

Viele Grüße

 

Silke Dürsch

DATEV eG

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letzte Antwort am 04.02.2026 15:28:51 von Silke_Dürsch
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