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GuE-Erklärung - Art der Beteiligung / Unternehmensinhaber

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letzte Antwort am 29.11.2019 08:25:18 von taxadvisor
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taxadvisor
Einsteiger
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Unser Mandant ist eine atypisch stille Gesellschaft an der ein Unternehmensinhaber (natürliche Person) und ein stiller Gesellschafter beteiligt ist. 

 

Bisher hatten wir für den Unternehmensinhaber als Art der Beteiligung: 

 

Sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung erfasst.

 

Das ist m. E. auch richtig. Der Unternehmensinhaber ist doch nicht in der Haftung beschränkt. Trotzdem bringt die GuE einen Fehlerhinweis und lässt die Übermittlung nicht zu, da die Art der Beteiligung nicht passt. 

 

In den weiterführenden Erläuterungen sind ebenfalls nur Arten von Beteiligungen zulässig, die m. E. so nicht zutreffend sind.

 

Hat jemand das gleiche Problem und ggf. auch schon eine Lösung?

 

Herzlichen Dank

diplodocus
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 10
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Für den stillen muss man Beteiligung

Über eine Personeng.mit Haftungsbeschr nach 15a einstellen.

Da erscheint kein Fehler mehr.

Gruss

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taxadvisor
Einsteiger
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Hallo diplodocus,

 

vielen Dank für die Antwort. Aber der Stille ist nicht das Problem. Bei dem ist klar dass er als Mitunternehmer mit Haftungsbeschränkung 15a angelegt sein muss. Allerdings fordert das Programm das auch beim eigentlichen Inhaber des Unternehmens und der ist ja in der Haftung nicht beschränkt und unterliegt auch nicht der Verlustabzugsbegrenzung.

 

Viele Grüße

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Michael-Renz
Experte
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Hallo taxadvisor,

 

haben sie das Info- dok Atypische Stiller schon angesehen - da müsste (auch in den weiterführenden Doks ) die Lösung sein.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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taxadvisor
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Renz,

 

ja, das kenne ich! Hier wird jedoch die Lösung für die E-Bilanz dargestellt. Bei mir liegt das Problem in der GuE-Erklärung. 

 

Trotzdem vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Viele Grüße

Wolfgang Holzinger

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 6 von 10
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Hallo Herr Holzinger,

 

wenn ich’s vorher richtig gesehen habe, gibts rechts in der Info-dB Anzeige auch einen Verweis auf g

GuE Dokumente

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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diplodocus
Aufsteiger
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Mittelbar beteiligter § 15 Abs 1 für den Einzelunternehmer. Der stille MU ohne Haftungsbegr.

Gruss

oschmitt
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

die Finanzverwaltung gibt hier vor welchen "Gesellschaftertyp" sie bei der atypisch stillen Beteiligung erwartet.

 

Ist keiner der erwarteten Gesellschaftertyps beim "Überlasser des Gewerbebetriebs" hinterlegt, wird ein Fehler ausgegeben mit Link zur Hilfe.

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taxadvisor
Einsteiger
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Hallo diplodocus,

 

den EU als mittelbar Beteiligten und den atyp. stillen als Mitunternehmer MIT Haftungsbeschränkung. Das funktioniert. So hab ich es jetzt auch gelöst.

 

Auch wenn das nicht der Wirklichkeit entspricht, so kommt zumindest das richtige Ergebnis raus. 

 

Vielen Dank.

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taxadvisor
Einsteiger
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Nachricht 10 von 10
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Hallo Herr Schmitt,

 

ja, die Hilfetafel hab ich gesehen. Aber die dort angegebenen Beteiligungsarten passen eben nicht für den Einzelunternehmer.

 

Ich hab's jetzt, wie vorher beschrieben gelöst. Löst zwar bei mir ein innerliches Unbehagen aus, aber zumindest stimmt das Ergebnis.

 

Vielen Dank und schöne Grüße

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letzte Antwort am 29.11.2019 08:25:18 von taxadvisor
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