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Gewerbesteuer-Zerlegung mit Programmverbindung möglich?

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letzte Antwort am 04.09.2025 07:23:47 von lohnexperte
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bewebb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen, 

 

Für die Zerlegung sind die Arbeitslöhne je Betriebstätte zu ermitteln.

Hierzu erstellen wir bisher aus dem Programm „Datenanalyse-System-Personalwirtschaft“ eine Excel Datei. In der Excel-Datei sind dann bestimmte Formeln hinterlegt. Die Datei filtern wir dann nach den Betriebstättennummern (diese sind ja im Lohn hinterlegt) und ermittlen so unsere Arbeitslöhne für die GewSt-Zerlegung.

 

Nun kam intern die Frage auf, ob es hier nicht einen einfacheren/automatisierteren Weg von der Datev gibt, da ja im Lohn eigentlich alle Daten vorhanden sind.

 

Leider finde ich nichts dazu oder wie wir da effizienter vorgehen können. 

Weiss jemand was dazu?

GLH
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
97 Mal angesehen

Hallo,

 

ich meine ein Import (also ggf. Vereinfachung für euch) geht nur mit Hilfe einer "DATEV ISWL", also einer individuelle Softwarelösung.

 

Kannst da ja mal den Fall beschreiben und was die Anforderungen sind und gucken was das kostet:

 

software-individuell@datev.de 

 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 3 von 3
69 Mal angesehen

Hallo @bewebb ,

 

Danke für Ihre Anregung. 👍 Auch ich bin jährlich so wie Sie "zu Fuß" unterwegs und ermittle die relevanten Daten mit Hilfe einer Exceltabelle.

 

Da aber alle Angaben in den Stammdaten hinterlegt und die Berechnungsvorschriften bundeseinheitlich in der GewO geregelt sind, könnte ich mir gut ein entsprechendes Tool seitens der DATEV vorstellen; so wie das ja auch bei den Meldungen an Statistische Ämter funktioniert. Jedenfalls wüsste ich nicht, was dagegen spräche, dies in einer standardisierten DATEV-Anwendung dem DATEV-Nutzer auszugeben. (Darüber hinaus wirkte es wesentlich professioneller und wäre ein gutes Aushängeschild für die DATEV a la "Da gibt´s doch auch was von Ratio  DATEV", wenn man die Zuarbeiten zur Erstellung der Steuererklärungen und an die Wirtschaftsprüfer nicht mittels DIY-Exceltabelle leisten müsste.  

 

Das wäre doch mal ein schönes Thema / Aufgabengebiet für einen jungen DATEV-Programmierer / DATEV-Praktikanten / DATEV-Werkstudenten o. ä. 

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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letzte Antwort am 04.09.2025 07:23:47 von lohnexperte
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