Ich hab mal ne frage die mich schon seit Jahren fertig macht. Ich selber bin Automatenaufsteller und hatte bis jetzt immer bezahlte Buchmacher und hab auch nie großartig Fragen gestellt doch mittlerweile bin ich dabei mir das Buchhaltungswesen selbst beizubringen indem ich auch einen ihk Kurs mache. Ich besitze 2 geldspielgeräte die ich bei einem Wirt aufgestellt habe. Dafür bekommt er 50% vom Gewinn. Ich frage mich aber wie der genaue Weg ist was die Umsatzsteuer angeht. Bis jetzt wurde immer zb. Von 10.000€ Saldo 2 sofort meiner Seits aus her 19% ust bezahlt da ich das als Erlöse 19% buchen muss. Doch bei meiner Abrechnung steht 10000€ dann die Leasing ausgaben zb 800€ und eine Vergnügungssteuer zb. 1700€. Übrig bleibt in dem Fall 7500€ davon geht 50% an den Wirt das macht 3750€. Jetzt zahlt der Wirt auch 19% umst. Auf sein Gewinn separat da es ja Einnahme für seine Gaststätte ist. Also habe ich von meinen 3750€, 1900€ Umsatzsteuer bezahlt und der Wirt noch 712,50€. Das kann doch nicht richtig sein kann mir da bitte jemand weiterhelfen und mir erklären welcher Weg da richtig ist.
danke im Voraus und schöne Feiertage 🎄
Damit gehen Sie bitte zu Ihrem steuerlichen Berater. Da wird Ihnen garantiert geholfen.
Hi,
ich war mittlerweile bei 3 steuerlichen Beratern zumindest nannten die sich so, und keiner von denen konnte mir eine klare Antwort geben oder eine richtige Abrechnung. Deswegen habe ich gehofft hier auf Hilfe zu stoßen.
Vorsteuerabzug ist ein fehlendes Puzzleteil.
Mein Vorschlag: Frage doch im IHK Kurs mal den Kursleiter. Dies ist sicherlich ein tolles Lernbeispiel für die Systematik der Umsatzsteuer.
So viel sei vorab verraten: Die Umsatzsteuer des Wirts könnte unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Paragraph 14 UStG als Vorsteuer von Dir bei der Umsatzsteuervoranmeldung wieder abgezogen werden.
In deinem Beispiel hättest Du Umsatzsteuer 1900 EUR - Vorsteuer 712,50 EUR = Zahllast ans Finanzamt 1.187,50 EUR.
Der Wirt hat in seiner USt-VA 712,50 EUR
In Summe wird dadurch nur 1.900 EUR an das Finanzamt bezahlt…
Die vom Wirt gezahlte USt ist ihre VSt und als solche von ihrer Zahllast abziehbar.
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Danke erstmal für all die Antworten. Ich gehe seit Tagen die Systematik durch die Antworten durch und soweit hat das mit der Vorsteuer auch genau so seine Richtigkeit wie hier beantwortet. Meine Frage wäre jetzt muss der Wirt die von mir zugelegte Umst auf seinem Netto Betrag abführen ans FA?
Danke im Voraus und ein echt tolles Forum hier!
Ja, jeder der auf seiner Rechnung USt ausweist, muss (zumindest) diese ans FA abführen. Nur so wird ein Allphasennettosystem draus.
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Gut also nur zum Verständnis ein Beispiel.
Der Aufsteller rechnet ab und der Saldo 2 beträgt zb. 5000€
Aufsteller bucht 5000€ als Erlöse und zieht 19% davon ab ergibt 4050€ und hat somit die Umst auch für den Wirt abgeführt.
davon zieht er die Vergnügsstr. und den mietaufwand für die Geräte ab zb. 1550€
=2500€ die zum aufteilen übrig bleiben.
Netto an Wirt 1250€
brutto 1487,50€
Umst = 237,50€
Den Umst Betrag zieht der Aufsteller als Vorsteuer ab und der Wirt führt die 237,50€ ans FA ab ?
Tut mir leid falls ich das ganze etwas verkompliziere aber ich erhalte von vielen Fachleuten verschiedene Antworten.
Frage:
Wie kommst Du jetzt drauf, dass Du für den Wirt Umsatzsteuer abführst? Du führst auf deinen Umsatz die Umsatzsteuer ab und dein Bruttoumsatz beträgt 5.000 EUR.
Hinweis:
5.000 EUR brutto (Kasseneinnahme) bedeuten, dass die Umsatsteuer darin enthalten ist. Will man daraus die Umsatzsteuer berechnen, rechnet man wie folgt:: 5.000 EUR / 119 * 19 = 798,32 EUR Umsatzsteuer. Es verbleibt ein Nettobetrag von 4.201,68 EUR.
Also bei der Rechnerei nicht Brutto und Netto verwechseln. Jetzt darfst Du auf dieser Grundlage bitte noch einmal rechnen. Ansonsten sind deine weiteren Schlussfolgerungen richtig gedacht.
Hier in diesem Forum waren sich die Fachleute einig 😉
Hi,
Da der Aufsteller einen gesamt Umsatz hat muss der doch auch so gebucht werden von z.b 10000€ Brutto Saldo 2 auf Erlöse 19% deswegen bin ich ja gezwungen die Umst für beide zu übernehmen. Aber echt tolle Community hier! Freue mich auf die reichlichen Antworten.
In der Umsatzsteuer geht es formalistisch zu. Deswegen führst Du Umsatzsteuer auf deinen UMSATZ nicht auf den Ertrag ab. Im Gegenzug kannst Du Vorsteuer auf Leistungen (wie Provision, Leasing) die Du erhältst, wieder abziehen. Voraussetzung ist die Vorlage von ordnungsgemäßen Rechnungen. Durch dieses Prinzip wird sichergestellt, dass Du nur die Umsatzsteuer auf den Mehrwert, den Du der Wertschöpfungskette hinzufügst, an das Finanzamt abführst.
Um deine Annahme aufzugreifen. Du bezahlst nicht nur die Umsatzsteuer auf die Provsion sondern auch für die Leasingrate des Geräts … Du führst aber tatsächlich Umsatzsteuer auf die Vergnügungssteuer ab. Steuern auf Steuern zahlen. Das ist doch genial. Aber genau das passiert ja auch an der Tankstelle. 😂
@EdBrec schrieb:Hi,
Da der Aufsteller einen gesamt Umsatz hat muss der doch auch so gebucht werden von z.b 10000€ Brutto Saldo 2 auf Erlöse 19% deswegen bin ich ja gezwungen die Umst für beide zu übernehmen.
Ja, soweit korrekt, betrifft aber nur die Umsatzsteuer. Es gibt ja auch noch Vorsteuer! Das ist die USt der "anderen" in der Leistungskette. Jeder packt ein Säckchen drauf und jeder zahlt (saldiert!) nur "seinen" Teil.
Wenn ich etwas
- für 10€+1,90€ einkaufe und anschließend
- für 20€+3,80€ verkaufe,
muss ich aus diesem Geschäft (+3,80 USt./. 1,90 VSt=) 1,90€ ans Finanzamt überweisen.
Dafür habe ich meinem Lieferanten 1,90 gezahlt und von meinem Kunden 3,80€ bekommen, diese 1,90€ habe ich als "über", unterm Strich bin ich damit mit der USt als Unternehmer nicht belastet.
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