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Fristverlängerung beantragen - auch über DATEV möglich (wie bei ELSTER)?

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letzte Antwort am 24.09.2021 03:45:44 von wielgoß
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koecke
Einsteiger
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Hallo zusammen,

kann über DATEV der Antrag auf Fristverlängerung für Steuererklärungen elektronisch gestellt werden?

Meines Wissens nach (bisher noch) nicht, weshalb ich heute auf ELSTER online war und dort dies erledigt habe:

https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingfristverl

Vielen Dank und Viele Grüße

guenther
Erfahrener
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Nachricht 2 von 12
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Ich habe gerade einen Fristverlängerungsantrag beim Finanzamt gestellt.

DATEV hat mit der DVD 14 ja die elektronische Kommunikation in das Programm integriert.

Ein Fristverlängerungsantrag scheint aber noch nicht mit dabei zu sein? Bei Elster geht das:

 

guenther_0-1600675225385.png

 

mfg Thomas Günther
kristin
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Hallo,

 

wahrscheinlich ist das genauso versteckt, wie das Belege nachreichen oder die sonstige Nachricht ans FA senden.

Hat nur noch keiner gefunden 😉

 

Ich finde das nicht sehr schön gelöst von Datev. Wenn ich im Arbeitsplatz Digitale Kommunikation mit dem FA aufrufe, sollte dort auch ALLES stehen.

 

Gruß

Kristin Ullrich

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 12
1769 Mal angesehen

Mich würde interessieren, wie das Finanzamt mit elektronischer Korrespondenz umgeht. Hat da jemand Erfahrungen oder weiß das sogar? Ist das nur politisch gewollt und die Sachbearbeiter drucken die elektronische Post zum Abheften aus oder geht eine Bearbeitung bei einem elektronischem Schreiben/ Einspruch / FV  schneller? Wenn ich sehe, wie lange die Freischaltung einer mit der VDB beantragten Steuerkontoeinsicht teilweise dauert , bin ich mir nicht sicher, ob eine Mail oder das gute alte Fax nicht schneller bearbeitet wird...

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guenther
Erfahrener
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Nachricht 5 von 12
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Wir haben jetzt beschlossen, insbesondere die "Sonstige Nachricht" intensiver zu nutzen.

 

Für einfache Nachrichten hatten wir bislang teilweise an das Finanzamt gemailt oder auch gefaxt.

Das Fax ist aber immer ein Medienbruch, erst schreiben, drucken, unterzeichnen, faxen usw.

 

Auch aus Kostengründen ist die elektronische Kommunikation besser, man spart Papier, Druckkosten, Porto, Zeit für den Postausgang usw.

mfg Thomas Günther
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kristin
Einsteiger
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Nachricht 6 von 12
1697 Mal angesehen

Hallo,

 

wir würden das auch gern nutzen. Mich stört nur (wie oben bereits beschrieben), dass im Arbeitsplatz unter der Rubrik Digitale Kommunikation mit dem Finanzamt diese sonstigen Nachrichten nicht als Unterpunkt vorhanden und somit nicht zu sehen sind.

 

Es wäre schön, wenn es diese dort ebenfalls angezeigt werden (ebenso wie Belegnachreichung und eventl. weitere noch folgende Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation).

 

Gruß

Kristin Ullrich

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

wir haben Ihre Anregung zum Aufruf der Sonstigen Nachricht und Belegnachreichung aufgenommen.

 

Siehe auch Community-Beitrag https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Aufruf-Sonstige-Nachricht-an-das-Finanzamt-in-DATEV/m-p/172971#M5870.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne Götz

DATEV eG

 

guenther
Erfahrener
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Nachricht 8 von 12
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@Susanne_Goetz 

 

Gibt es denn hier Neuigkeiten?

 

Ein Fristverlängerungsantrag elektronisch wäre sehr hilfreich

mfg Thomas Günther
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guenther
Erfahrener
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Nachricht 9 von 12
1308 Mal angesehen

Ein elektronischer Antrag auf Fristverlängerung geht in DATEV immer noch nicht?

mfg Thomas Günther
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Alfred1
Einsteiger
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Nachricht 10 von 12
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kristin schrieb

Hat nur noch keiner gefunden 😉

DATEV-Sudoku

 

Schwierigkeitsgrad: einfach, normal, schwer, sehr schwer 😊

 

 

Gruß

Alfred1

 

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Alfred1
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
1258 Mal angesehen

guenther schrieb

Das Fax ist aber immer ein Medienbruch

Ich bekomme pro Fax ein Protokoll mit Inhalt und das hat noch nie einer angezweifelt.

 

Gruß

Alfred1

 

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wielgoß
Experte
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Nachricht 12 von 12
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Guten Morgen guenther,

 

in der Praxis können Sie hierfür die "Sonstige Nachricht" an das Finanzamt nutzen. 

 

Sonstige Nachricht ans Finanzamt (Überblick)

 

Auch im ELSTER-Antrag auf Fristverlängerung gibt es letztendlich kein fomular-basiertes "Standardverfahren". 

 

Die Begründung des Antrags kann entweder in der Nachricht selbst oder als Anlage erfolgen. 

 

Hinsichtlich der wählbaren Steuerarten: Wenn Sie im Antragstext die betroffenen Steuerarten/Steuererklärungen angeben, müssen Sie nicht für jede Steuerart/Steuererklärung eine gesonderte Nachricht verwenden (die Belegnachreichungen, sonstigen Nachrichten sowie elektronische Anpassungsanträge und Einsprüche werden bei der Finanzverwaltung ohnehin nicht so detailliert gespeichert).

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

11
letzte Antwort am 24.09.2021 03:45:44 von wielgoß
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