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Freizeichnung Online

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letzte Antwort am 30.05.2023 15:36:58 von Carlos_Agterberg
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Steuerkanzlei-Potsdam
Beginner
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Nachricht 1 von 5
376 Mal angesehen

Wir versuchen uns gerade an der Funktion von Datev Freizeichnung Online.

Im Zuge der ersten Bereitstellung sind mehr Inhalte übertragen worden, als wir eigentlich bereitstellen wollten. Nach erneuter Übertragung ist jetzt weiterhin die alte Version zu sehen und nach ersten versuchen auch nicht zu löschen.

Gibt es hierfür eine Lösung, wie ich die fälschlich zur Verfügung gestellte Erklärung gänzlich lösche, so dass der Mandant nicht die alte Datei einsehen kann? 

 

(Warum die alte Datei nicht zu sehen sein soll?; Ich habe die Übertragung testweise vor abschließender Fertigstellung schonmal bereitgestellt und damit eine für den Mandanten inhaltlich nicht nachvollziehbare Steuererklärung als altes Dokument in Datev Freizeichnung Online)

 

Vielen Dank schonmal!

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 5
362 Mal angesehen

@deusex könnte da helfen?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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wielgoß
Experte
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Nachricht 3 von 5
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Guten Tag,

 

hilft Punkt 7 in Fragen und Antworten zu DATEV Freizeichnung online eventuell weiter?

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

StBAB1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
299 Mal angesehen

Das Hilfedokument ist vermutlich nicht aktuell?

 

Es kam, wie es kommen muss:

Heute bzw. gestern hatten wir den Fall, dass gestern versehentlich eine unfertige Auswertung zur FZO gegeben wurde, die sich nicht löschen ließ. Der erste Lösungsansatz war, dem Mandanten die Freizeichnungsrechte zu entziehen.

Nach gestriger Einsicht in das heute von wiegoss genannte Dokument (dort Bug: Dokumentnummer fehlt, nur in der url erkennbar??) sind wir davon ausgegangen, dass die Neueinstellung des zutreffenden Dokumentes dazu führt, dass das alte Dokument nicht mehr vom Mandanten gesehen werden kann. 

 

Der Mandant berichtete heute, dass es beide Dokumente sehen konnte. Das ist nicht gut.

 

Offenbar sollen wie uns auf Forschungsreise in das Produkt begeben. Es gibt in der ganzen Anwendung permanente Brüche in der Bedienung und im Arbeitsablauf.

 

  • Es ist ein kritisch zu sehen, dass ich falsche oder ungewollte Dinge nicht als Berater entfernen kann, wenn diese noch nicht gelesen wurden.

 

  • Die fummelige Auswahl eines Auswertungspaketes für FZO ist eine Fehlerquelle, siehe oben. Das Standartpaket der Datev für FZO würde ich so nicht nutzen, Berechnungslisten sind Teil der Handakte.

 

  • Warum beim Weg Richtung FZO überhaupt andere Auswertungspakete als das dieser Funktion zugewiesene Paket auswählen kann, ist unverständlich.

 

  • Im FZO Portal kann ich nicht sehen, was der Mandant sich wann angesehen hat., sondern nur was er freigezeichnet hat. Ich habe also keine Ahnung, ob es eine aktive Kenntnisnahme gab. Bei einem Briefumschlag oder einem Pdf. per Email ist zwingend, dass das Dokument in Händen gehalten oder am Bildschirm erschienen ist.

 

  • Aus der Freizeichnungs-Bestätigungsemail kann ich nicht erkennen, welches der Dokumente / Erklärungen denn freigegeben wurde, es gibt keinen Link nach irgendwo, keine Identifikationskriterien wie z.B. die Telenummer. Was ist denn, wenn ich morgens die erste Version bereit stelle, der Mandant gibt frei, ruft 10 Minuten später an, lässt die Erklärung ändern, wieder Bereitstellung, wieder Freigabe. 
  • Im Steuerprogramm steht im Protokoll, dass mit Datum ttmmjjj freigezeichnet wurde. Eine Verknüpfung zur Freizeichnung selbst ist nicht erkennbar.  

 

  • Wie ist denn die Aufnahme der unterschriebenen Erklärung in die (digitale) Handakte vorgesehen? ich bekommen ja kein Freizeichnungsdokument mit Unterschrift zurück zur Handakte, muss also die Email ablegen? Oder was anderes aus dem FZO-Portal?
  • Im FZO-Portal kann ich das freigezeichnete Dokument aufrufen, auf diesem befindet sich aber kein Hinweis auf die erfolgte Freizeichung.

 

Was ist gerne hätte: 

  • fehlerhaft eingestellt Dokumente können gelöscht werden.
  • der Umfang der Bearbeitung durch den Mandanten ist eindeutig erkennbar
  • das Portal schickt mir die freigezeichnete Erklärung von alleine ins DMS, ich kann vorher eine Knigge vorgeben, es wird ein Posteingang erzeugt, die freigezeichnte Erklärung befindet sich in den zu erledigenden Dokumenten, dort ist ein Link zur Versendung eingebaut, ich kann auch lange vorterminieren, z.B. heute bis zum 31.08.2023. 
DATEV-Mitarbeiter
Carlos_Agterberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
243 Mal angesehen

Hallo StBAB1,


das Hilfe-Dokument ist zum heutigen Stand aktuell und auch richtig.
Um Ihrem Fall zu klären, können Sie sich an den Einkommensteuer-Service wenden.

 

Freundliche Grüße

 

Carlos Agterberg

 

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 30.05.2023 15:36:58 von Carlos_Agterberg
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