Die Freistellungsdaten werden für 2021 über die VaSt Daten übermittelt. Leider werden diese aber nicht zur Übernahme angeboten. Es erfolgt auch kein Hinweis darauf, dass Freistellungsdaten vorhanden sind. Es gibt in den Hinweisen nur der Hinweis, der immer erscheint (auch wenn keinen Freistellungsdaten vorhanden sind) und deshalb vermutlich immer ignoriert wird. Oder schaut sich jemand das zum Teil seitenlange VaSt Protokoll an, bei dem man nicht sehen kann, ob die entsprechenden Daten übernommen worden sind?
Und man würde natürlich auch erwarten, dass das ESt Programm darauf hinweist, dass die beim Finanzamt gespeicherte Bankverbindung nicht der entspricht, die im ESt Programm hinterlegt ist. Das kann ja richtig sein, dann hätte man etwas zum abhaken. Wenn es nicht richtig ist, wäre das aber fatal, da es der Beraterin durch die VaSt Daten ja bekannt war, welche Bankverbindung beim Finanzamt gespeichert ist.
Noch nicht alle Kreditinstitute übermitteln die Freistellungsaufträge.
Es werden lediglich die freigestellten Beträge übermittelt und nicht, inwieweit dieser ausgeschöpft wurde. Es werden trotzdem die Bescheinigungen benötigt.
Daher können diese Beträge m.E. nirgenwo sinnvoll übernommen werden.
es geht mir darum, dass ich keine Steuererklärung übermitteln möchte, wo kein in Anspruch genommener Freibetrag erfasst ist, obwohl mir die Info über die VaSt Daten vorlag.
Es werden lediglich die freigestellten Beträge übermittelt und nicht, inwieweit dieser ausgeschöpft wurde. Es werden trotzdem die Bescheinigungen benötigt.
Nein, das stimmt nicht. Es wird der genutzte und nicht der erteilte Freistellungsbetrag übermittelt.
Noch nicht alle Kreditinstitute übermitteln die Freistellungsaufträge.
Wieso, das muss schon seit Jahren erfolgen. Es erfolgte bislang nur keine Weitergabe über die VaSt Daten.
Moin,
ich hatte gestern einen Fall, bei dem nach dem Abruf der VaSt-Daten ein Hinweisfenster mit Verweis auf die übermittelten Freistellungsausschöpfungen.
In einem meiner Fälle wurde nur eine von zwei Banken übermittelt, und dort der freigestellte, aber nicht ausgenutzte Betrag.
Aus Dokument 1080498:
"ab VZ 2021: Höhe der aufgrund von Freistellungsaufträgen tatsächlich vom Steuerabzug freigestellten
Kapitalerträge
(Der Wert kann mangels eindeutiger Zuordnung nicht in die Anlage KAP übernommen, aber angesehen
werden.) "
Die Banken müssen seit 2017 die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge melden, seit VZ 2021 ist das über die VaSt abrufbar (§§ 45d Abs. 1 Nr. 1a) / 52 Abs. 45 EStG).
Die erteilten Freistellungsaufträge sind faktisch egal.
In der VaSt sollten die Daten ab VZ 2021 vollständig sein. Hier ist zu beachten, dass die Daten bei Ehegatten beim Ehemann ausgewiesen werden.
@wwinkelhausen schrieb:ich hatte gestern einen Fall, bei dem nach dem Abruf der VaSt-Daten ein Hinweisfenster mit Verweis auf die übermittelten Freistellungsausschöpfungen.
Wenn das Programm das erkennt, wäre es eigentlich selbstverständlich, dass dieser Hinweis auch im Hinweisprotokoll kommt. Wie sieht denn der workflow aus:
Eine Mitarbeiterin bekommt diesen Hinweis und bestätigt ihn (mehr kann man ja nicht machen). Dann passiert damit erst mal nichts weiter; die Erklärung wird bearbeitet - oder auch nicht - und irgendwann meint man fertig zu sein und sieht sich die Hinweise durch und hakt ab. Da steht aber leider nichts mehr von freigestellten Beträgen ...
Ich habe gerade mal 2 Mandanten mit mehreren Bankverbindungen und Kapitalerträgen geprüft.
Die freigestellten Kapitalerträge waren immer vollständig.
Steuerbescheinigungen ohne FSA wurden (richtigerweise) nicht angezeigt, da dort keine Meldepflicht der Banken besteht und AbgSt einbehalten wurde.
Ob eine Anl. KAP notwendig ist oder nicht, muss der Bearbeiter ja immer prüfen, also m.E. alles i.O.