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Freibetrag nach §16(4) EStG und ermäßigte Besteuerung nach §34(3) EStG bei gesonderter Feststellung

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letzte Antwort am 11.04.2025 13:34:55 von jejo
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Diana_82
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
106 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Betriebsaufgabe einer selbständigen Tätigkeit in 2023. Der Betrieb ist in einem anderen Ort, deswegen muss ich eine gesonderte Feststellungserklärung einreichen.

 

Hier finde ich nur das Feld für die ermäßigte Besteuerung, Zeile 98 in der Anlage FB.

 

Den Freibetrag nach § 16 (4) EStG beantrage ich nur in der Einkommensteuer?

 

Stimmt das so?

 

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

Interceptor
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
93 Mal angesehen

Richtig.

 

mfg

jejo
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
76 Mal angesehen

Auch wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nicht vergleichbar ist, sollte der erste Leitsatz des nachfolgenden BFH-Urteils auch hier einschlägig sein ...

 

BFH-Urteil vom 09.06.2015 - X R 6/13

 

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letzte Antwort am 11.04.2025 13:34:55 von jejo
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