Hallo zusammen,
ich habe eine Betriebsaufgabe einer selbständigen Tätigkeit in 2023. Der Betrieb ist in einem anderen Ort, deswegen muss ich eine gesonderte Feststellungserklärung einreichen.
Hier finde ich nur das Feld für die ermäßigte Besteuerung, Zeile 98 in der Anlage FB.
Den Freibetrag nach § 16 (4) EStG beantrage ich nur in der Einkommensteuer?
Stimmt das so?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Richtig.
mfg
Auch wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nicht vergleichbar ist, sollte der erste Leitsatz des nachfolgenden BFH-Urteils auch hier einschlägig sein ...
BFH-Urteil vom 09.06.2015 - X R 6/13