Hallo,
ich habe vor einigen Wochen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online angelegt. In der Zwischenzeit hat sich der Geschäftsführer geändert, die Daten habe ich geändert.
Wie kann ich die Daten im Fragebögen „aktualisieren“ ohne die Daten manuell zu erfassen?
Hallo Felix_Mueller,
eine "Live"-Aktualisierung findet bei den Fragebögen (noch) nicht statt. Bei Anlage der Fragebögen, werden die Informationen aus den Stammdaten zwischengespeichert und dann bei der Befüllung des Fragebogens mit den notwendigen Daten aus dem Zwischenspeicher gezogen.
Das heißt, wenn sich während der Erfassung Stammdaten ändern, können diese nicht aktualisiert werden.
Die Daten müssen daher manuell aktualisiert werden.
Alternativ können Sie den bisherigen Fragebogen löschen und neu erstellen. Dann werden die aktualisierten Stammdaten neu gezogen.
Grüße aus Nürnberg
Joachim Schug
Hallo Herr @Joachim_Schug,
hat sich hier inzwischen etwas geändert? Kann nachträglich der aktuelle Stammdaten-Bestand in den Fragebogen gezogen werden? Oder muss weiterhin das Formular gelöscht und neu angelegt werden?
Vielen Dank.
Hallo @HaHagena
Ich muss die Anfrage etwas splitten 🙂
Szenario 1
In einem bereits an die Finanzverwaltung gesendeten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung,
werden nachträglich keine z.B. veränderten Stammdaten mehr überschrieben/geändert.
Eine nachträgliche Bearbeitung eines bereits gesendeten Fragebogen ist nicht möglich.
Szenario 2
In einem frisch erstellen Fragebogen, werden die (in den zentralen Kanzlei-Stammdaten des DATEV Arbeitsplatz)
hinterlegten Kanzlei/Mandanten Daten aufgeführt
Szenario 3
Ein zum Zeitpunkt "x" geöffneter (und ggfs. bereits vorgefüllter - aber noch nicht versendeter) Fragebogen
wird für Sie - aufrufbar in der Anwendung "Kommunikation Finanzverwaltung" - gespeichert / vorgehalten.
Wird besagter Fragebogen zu einem späteren Zeitraum nochmals (zur weiteren Bearbeitung) geöffnet,
findet kein Abgleich mit den Kanzlei-Stammdaten statt.
Im Fragebogen können alle gewünschten Änderungen weiterhin manuell durchgeführt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit,
den von Ihnen beschriebenen Weg (Fragebogen löschen und neu zu erstellen) zu gehen.
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Falls Sie nähere Detailfragen zu den Fragebögen zum steuerlichen Erfassung haben,
kontaktieren Sie jederzeit das zuständige Finanzamt oder erstellen Sie dazu einen Servicekontakt bei DATEV.
Martin Vogt
Service-Fachbereich DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
Hallo Herr @Martin_Vogt,
danke, dass Sie hier geantwortet haben.
Wenn ich Ihre Ausführungen zusammenfasse: Es hat sich nichts geändert.
Denn es ging ja darum, ob ein schon angelegter Fragebogen später auf die akuellen Stammdaten aktualisiert werden kann, und das ist nach wie vor nicht der Fall.
@metalposaunist, wenig Bewegung bei der DATEV.