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Frage zur Elektronischen Übermittlung

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letzte Antwort am 12.09.2023 12:55:00 von Steuergeist
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Steuergeist
Beginner
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Guten Morgen an Alle!

 

Unter den entsprechenden Leistungen – wenn ein Mandant ausgewählt ist, zeigt es darunter ja die Details an.

Obwohl manchmal da steht, dass es an DateV übermittelt wurde, heißt es dann aber, dass es noch nicht bei der Finanzverwaltung eingegangen ist. Nach welchem Punkt richte ich mich da, wenn ich Daten übermittelt habe?

Sind die definitiv übermittelt, wenn die Übermittlung an DateV erfolgte und kann ich dann Noch nicht bei Finanzverwaltung eingangen ignorieren? Das taucht auch unter dem Reiter Elektronische Übermittlung auf.

 

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. 🙏

 

 

 

Thema von @Katharina_Schoenweiss in den Programm-Bereich Steuern und Expertisen verschoben und Kategorie entfernt.

wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 2 von 7
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An DATEV übermittelt heißt nur das. Die Daten sind erst bei der Finanzverwaltung, wenn es dort steht. Man kann ja schließlich die Steuererklärungen auch nur bereitstellen für das spätere Senden.

Dinosaurier
Steuergeist
Beginner
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Nachricht 3 von 7
777 Mal angesehen

Wenn die Daten bei DATEV eingegangen sind, dann werden die von dort automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt oder müsste ich das selbst nochmal irgendwie übermitteln?

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alex7763
Fortgeschrittener
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760 Mal angesehen

das muss man manuell "anschubsen", je nach freigabe durch den mandanten.

man kann aber auch übermittlungstermine angeben, im rahmen des sendens.

 

erspart halt das "ins programm gehen" (ust,gewst,ebilanz......) um dann nach freigabe alles zu senden  

Steuergeist
Beginner
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Nachricht 5 von 7
678 Mal angesehen

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

 

Zu der ganzen Übermittlungssache habe ich gleich noch zwei Fragen 😅

 

Wie sieht es denn in dem Fall aus, wenn es laut Übermittlungsstatus heißt "bei Finanzverwaltung eingegangen", mir aber unter Nicht übermittelt immer noch dieses gelbe Dreieck angezeigt wird. Bei einer manuellen Aktualisierung verschwindet das Symbol nicht bzw. wenn es heißt "abgelehnt, da bereits an Finanzverwaltung übermittelt". Gibt es da eine Möglichkeit das zu aktualisieren, dass es richtig dargestellt wird? Oder bleibt dieser Fehlerhinweis in dem Fall trotzdem weiter bestehen, auch wenn in diesen Fällen ja kein "Fehler" vorliegt? 🤔

 

Bezüglich der Abo-Aufträge … könnte ich mir die für meine Mandanten die ich bearbeite seperat anlegen oder müsste diese Einstellung über den Administrator erfolgen?

 

Vorab schon mal vielen Dank für die Hilfe!

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DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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568 Mal angesehen

Hallo Steuergeist, 

 

Wenn in der Spalte Nicht übermittelt ein gelbes Warndreieck für nicht übermittelt angezeigt wird, obwohl die Erklärung bereits korrekt elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurde, kann dies folgende Ursache haben:

Sie haben das Freizeichnungsdokument gedruckt, den Auftrag zur Elektronische Datenübermittlung zunächst aber noch nicht erstellt

- oder -

beim späteren Erstellen des Übermittlungsauftrags im Steuerprogramm als DFÜ-Termin zur Übermittlung an das DATEV-Rechenzentrum sofort gewählt

- oder

den Datenbestand im Steuerprogramm nach Erstellen des Übermittlungsauftrags ohne Speichern verlassen, nachdem der Übermittlungsauftrag bereits im DATEV-Rechenzentrum angekommen war.

Da der Datenbestand ohne Speichern verlassen wird, werden auch die aktuellen ELSTER-Informationen aus dem DATEV-Rechenzentrum nicht gespeichert. In der Übersicht Elektronische Übermittlung und in den Übersichten der einzelnen Steuerarten wird dieser Datenbestand daher nach wie vor als nicht übermittelt gekennzeichnet.

 

Entfernen der Kennzeichnung aus der Spalte "Nicht übermittelt"

Wenn Sie das gelbe Warndreieck aus der Spalte Nicht übermittelt entfernen möchten, müssen Sie den ELSTER-Status auf erledigt setzen.

ELSTER-Status auf „erledigt“ setzen
Vorgehen:
1 Markieren Sie den Datenbestand in der Übersicht Elektronische Übermittlung.

 

2 Wählen Sie über das Kontextmenü (rechte Maustaste) den Eintrag Übermittlung Finanzverwaltung | ELSTER-Status ändern.

 

3 Ändern Sie im Dialogfenster ELSTER-Status ändern den ELSTER-Status auf erledigt.

 

Anschließend werden in der Übersicht Elektronische Übermittlung und in den Übersichten der einzelnen Steuerarten der ELSTER-Status mit erledigt und die Spalte Nicht übermittelt ohne das gelbe Warndreieck angezeigt.

 

 

Abo-Aufträge können nur pro Beraternummer und Steuerart einem Abosystem hinzugefügt werden. Näherer Informationen finden Sie dazu unter:

https://apps.datev.de/help-center/documents/1070420

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Ursula Wolrab 

Datev eG

 

 

 

Steuergeist
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Vielen herzlichen Dank für die Hilfe und die sehr ausführliche Antwort! 🙏

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letzte Antwort am 12.09.2023 12:55:00 von Steuergeist
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