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Feststellungserklärung Grundstücksgemeinschaft und Tod eines Gesellschafters - veräußerte Grundstücksanteile?

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letzte Antwort am 05.06.2026 08:40:23 von Stephan_Hirsch
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Ombre
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Hallo zusammen,

 

ich steh bei einer Feststellungserklärung 2025 einer eingetragenen Grundstücks-GbR auf dem Schlauch.

 

Ein Gesellschafter ist Mitten im Jahr 2025 verstorben. Ich habe für ihn das Sterbedatum gesetzt und bei den übernehmenden Erben das Eintrittsdatum zum Folgetag gesetzt. Das hat soweit auch geklappt bis auf die folgende Fehlermeldung:

 

Fehler / ESt 1 B Anlage FB 2. Beteiligter

Es ist gewählt, dass die Gesellschaft/Gemeinschaft Eigentümerin von Grundbesitz ist, aber es ist keine Anzahl der im Feststellungszeitraum veräußerten Grundstücksanteile beim ausgetretenen Beteiligten erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.

 

Die Fehlermeldung bezieht sich auf das folgende Feld.

 

screenCapture_56944328_2468881776_0.jpg

 

Ich wollte eine „0“ eintragen, die wird aber nicht übernommen. Es werden doch gar keine Grundstücksanteile veräußert. Wenn da auch seine Anteile an der Gesellschaft rein sollten, müsste dann nicht irgendwo der Bezug zur Gesamtanzahl der Grundstücksanteile sein? Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

 

Vielen Dank!

Interceptor
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Sind die Zeilen 41, 42 der Anlage FB bei dem verstorbenen vollständig ausgefüllt?

 

mfg

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Ombre
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Hallo.

 

Ja. In Zeile 41 stehen die Erben. In Zeile 42 die "1" für vererbt mit dem Sterbedatum und als Verschenkter Anteil in % sein Anteil an der GbR. Wobei ich den erst leer hatte, da es sich ja nicht um verschenkte Anteile handelt. Das scheint aber keinen Einfluss zu haben und werde ich wieder raus nehmen.

 

Grüße Ombre

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Interceptor
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O.k., dann würde ich in Zeile 47 schlichtweg eine 1 eintragen. Was mit der Eintragung bezweckt werden soll, verstehe ich nicht wirklich. Ich würde "Veräußerung" = unentgeltliche Übertragung interpretieren 😏

 

mfg

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Ombre
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Da bin ich also nicht ganz alleine. Danke auf jeden Fall.

 

Schönen Feiertag schon mal.

 

Grüße Ombre

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ombre,

 

mit der nächsten Version des Programms DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung 2025, die voraussichtlich am 11.06.2026 bereitstehen wird, ist an der erwähnten Stelle die Eingabe des Werts „0“ möglich.

 

Wenn ein Beteiligter ausgetreten ist und die Gesellschaft Eigentümerin von Grundbesitz ist (Hauptformular ESt 1 B, Zeile 45), verlangt das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung für die elektronische Datenübermittlung zwingend eine Angabe zur Anzahl der im Feststellungszeitraum durch den ausgeschiedenen Beteiligten veräußerten Grundstücksanteile (Anlage FB, Zeile 47). Ohne diese Angabe lässt das ELSTER-Modul die elektronische Datenübermittlung mit folgender (Original-)Meldung nicht zu:

 

  • „Fehler (FB[X]/Grund_Bes[X]/E9119210[X]):
    Sie haben in Zeile 37 ein Austrittsdatum angegeben und auf dem Vordruck ESt1B in Zeile 45 angegeben, dass die Gesellschaft / Gemeinschaft Eigentümerin von Grundbesitz ist. Bitte ergänzen Sie in Zeile 47 Ihre Angaben. (Prüfen Sie die Eingaben im Bereich der Vordruckzeile 47 ff.)“

 

Prüfen Sie im konkreten Sachverhalt, ob Sie ggf. auf eine Eingabe des Austrittsdatums verzichten und stattdessen in der Anlage FB

  • auf den Registerkarten zur „Aufteilungsquote (…)“ die nach dem Todestag veränderte Aufteilungsquote (‚0‘) erfassen
    sowie
  • auf der Registerkarte „Beteiligter“ in Zeile 40 das Kontrollkästchen „Beteiligte natürliche Person ist verstorben (…) “ aktivieren.

In diesem Fall wird die Angabe in Zeile 47 der Anlage FB nicht geprüft.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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Ombre
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Hallo Herr Hirsch,

 

vielen Dank für die Erläuterung. Ich vermute, dass ich dann auf die nächste Version warten muss um die "0" angeben zu können.

 

Ohne das Austrittsdatum ist zwar der Fehler zu den Geschäftsanteilen weg aber dafür kommt die folgende Fehlermeldung: 

 

Es ist das Sterbedatum, aber kein Austrittsdatum erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingabe.

 

Oder haben Sie noch eine andere Idee?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ombre,

 

Sie haben Recht – das Warten auf den 11.06.2026 ist die bessere Alternative.

 

Die neue Version von Gesonderte - und einheitliche - Feststellung 2025 wird am 11.06.2026 voraussichtlich ab 18:15 Uhr im Rahmen von ESt 2025 classic / comfort V. 22.15 bereitstehen.

 

Wegen zahlreicher ELSTER-Prüfungen müssten Sie für eine vorherige Übermittlung zusätzlich auf die Eingabe des Sterbedatums und die Angaben von „vererbt“ in Zeile 42 verzichten – und das macht dann keinen Sinn.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 05.06.2026 08:40:23 von Stephan_Hirsch
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