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Fehlerhafte Datenübernahme aus ReWe für AVEÜR

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letzte Antwort am 31.08.2023 13:47:55 von f_mayer
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f_mayer
Fachmann
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Liebe DATEV,

 

bei einem Mandanten wurden falsche Daten aus dem Rechnungswesenprogramm in die Anlage AVEÜR der Einkommensteuer übernommen. Es wurden zu niedrige Buchwerte zu Beginn des Wirtschaftsjahres und zu niedrige Abschreibungen übernommen.

 

Im betroffenen Jahr wurden voll abgeschriebene GWG und Sammel-GWG vollabgegangen. Mein Verdacht wäre, dass hier Beträge aus den Abgängen saldiert wurden, die nicht zu berücksichtigen gewesen wären.

 

Ist hier ein Problem bekannt oder soll ich einen Servicekontakt anlagen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
116 Mal angesehen

Hallo Herr Mayer,

 

bitte legen Sie einen Servicekontakt an.

 

Prüfen Sie vorab in Kanzlei-Rechnungswesen im Jahresabschluss das über „Auswertungen | Anlagenbuchführung | Anlageverzeichnis – Umlaufvermögen (EÜR)“ angezeigte Anlagenverzeichnis:
Dort finden Sie die Daten, die aus der Anlagenbuchführung in die Anlage AVEÜR übergeben werden.

 

Wenn die Daten bereits an dieser Stelle nicht richtig dargestellt werden, wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an den Programmservice Anlagenbuchführung.

 

Wenn die Daten an dieser Stelle korrekt angezeigt werden, wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

f_mayer
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank @Stephan_Hirsch das Problem liegt offenbar in Rechnungswesen.

 

Korrektur noch, nicht die Buchwerte zu beginn des Wirtschaftsjahres sind zu niedrig, sondern die Zugänge (und die Afa natürlich).

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f_mayer
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Ich bitte allseits um Entschuldigung, das ganze ist hinfällig. Ich musste leider feststellen, dass in Rechnungswesen die Buchungen für die Anlagenbuchführung erzeugt wurden, danach aber noch in der Anlagenbuchführung gearbeitet wurde (Abänderung einer Normal-Afa auf Sofortabschreibung), was dann aber nicht mehr an die Finanzbuchführung übergeben wurde.

 

Für die EÜR wurden die "alten Daten" aus der Finanzbuchführung herangezogen, in welchen die fragliche Abschreibung in die Normal-Afa floß.

 

Für die AVEÜR wurden die "neuen" Daten der Anlagenbuchführung herangezogen, wo diese Daten vermutlich in der GWG-Afa erwartet wurden.

 

Da die Abschreibung und damit die Buchwerte aber im Saldo richtig waren, gab es bei Abstimmung der Anlagenbuchführung keinen Fehler.

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letzte Antwort am 31.08.2023 13:47:55 von f_mayer
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