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FZO Mitteilung über spätere Übermittlung

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letzte Antwort am 16.02.2024 15:16:58 von cwes
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lurch89
Beginner
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Liebe Community, 

 

ich konnte zu meinem anliegen keinen passenden Beitrag finden, daher eröffne ich hier diesen neuen Thread.

 

Meine Frage ist, ob ihr mir eine geschmeidige Lösung dafür nennen könnt, wenn die Mandanten über FZO die Steuererklärung freigeben aber keine sofortige, sondern eine Übermittlung an das Finanzamt zu einem bestimmten (späteren) Datum wünschen?

 

Aktuell sieht unsere Lösung so aus, dass der Mandant uns über diesen Wunsch mit einer separaten Nachricht/E-Mail hierüber vorab informieren muss. Dadurch kommt es aber auch gern wieder zu einem Medienbruch. Alternativ gibt der MDT die Erklärung erst später frei, was aber ja auch nicht ewig möglich ist, da die mögliche Freizeichnung  nach 3 Wochen aus der FZO verschwindet.

 

Korrigiert mich gern, wenn ich mich irre, oder teilt mir gern eure Best Practice mit.

 

Danke und VG

Raymond

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
metalposaunist
Unerreicht
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@lurch89 schrieb:

Best Practice


Dein Fall wurde hier schon, zugegeben etwas versteckt und in längeren Threads, behandelt. Da müsste ich auch adhoc suchen. Aber von Best Practice kann man da nicht sprechen. Alle Lösungen sind wohl eher Best Workarounds, egal, wie man's macht. @deusex hatte da meine ich so seine Erfahrungen, oder?

 

Mit milia.io kann man Dokumente zur Freizeichnung z.B. terminieren, sodass man nicht den Mandanten 2min nach der Stellung der Aufgabe "bitte freizeichnen" zwecks etwaigen Support am Telefon hat. Das kann DATEV leider nicht. Auch programm-übergreifend (z.B. bei der E-Rechnungsschreibung) ist so eine Terminierung nicht vorgesehen. Bis dieser Spirit bei DATEV angekommen ist, wird's noch etwas dauern.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
cwes
Meister
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Die freizugebende Erklärung bleibt laaange in fzo. Die freigegebene verschwindet nach 21 Tagen.

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letzte Antwort am 16.02.2024 15:16:58 von cwes
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