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Fünftelregelung-Handelsvertreterabfindung -Formularstelle

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letzte Antwort am 11.03.2022 16:48:07 von lu2019
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lu2019
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Hallo zusammen,

 

die Handelsvertreterabfindung gehört nach derzeitiger Rechtsprechung (wenn auch ein Verfahren derzeit anhängig) nicht zum Veräußerungsgewinn, ist aber § 34 EStG begünstigt.

 

Aber wo (Formularstelle im Programm ESt) trage ich diese bei einem Gewerbebetrieb ein?

 

 

Viele Grüße

 

guenther
Fachmann
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Anlage G Rückseite Mitte

mfg Thomas Günther
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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Hallo lu2019,

 

das entsprechende Eingabefeld finden Sie zu Beginn des Erfassungsformulars Anlage G im Ordnungsbereich „Gewinn aus Gewerbetrieb als Einzelunternehmer (…)“ auf der Registerkarte „Gewinn“ und dort am unteren Ende in Zeile 47 („Enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG“).

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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lu2019
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Dankeschön, habe die Stelle gefunden.

 

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letzte Antwort am 11.03.2022 16:48:07 von lu2019
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