Hallo zusammen,
die Handelsvertreterabfindung gehört nach derzeitiger Rechtsprechung (wenn auch ein Verfahren derzeit anhängig) nicht zum Veräußerungsgewinn, ist aber § 34 EStG begünstigt.
Aber wo (Formularstelle im Programm ESt) trage ich diese bei einem Gewerbebetrieb ein?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Anlage G Rückseite Mitte
Hallo lu2019,
das entsprechende Eingabefeld finden Sie zu Beginn des Erfassungsformulars Anlage G im Ordnungsbereich „Gewinn aus Gewerbetrieb als Einzelunternehmer (…)“ auf der Registerkarte „Gewinn“ und dort am unteren Ende in Zeile 47 („Enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG“).
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Dankeschön, habe die Stelle gefunden.