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Est 2020 (V.24) Anlage Coronahilfen Fehlerhinweis

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letzte Antwort am 19.05.2021 13:09:05 von oaausb69
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jodaniels
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Ich habe folgende Fehler- und Hinweismeldung im neuen ESt-Programm erhalten:

 

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Fehler / Steuerpflichtiger 1. Beteiligung / Anlage Corona-Hilfen

Es sind Einkünfte laut gesonderter Feststellung erfasst, aber keine Angaben für die Anlage Corona-Hilfen. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie im Ordnungsbereich “Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, aus sonstiger selbständiger Arbeit, aus allen weiteren Tätigkeiten“ die Angaben für die Anlage Corona-Hilfen. Wenn der Ordnungsbereich keinen Eintrag enthält, legen Sie einen Ordnungsbereichs-Eintrag an und erfassen Sie dort die Angaben für die Anlage Corona-Hilfen und ggf. die Betriebsbezeichnung oder die Angaben zur Steuernummer des Betriebs, wenn Corona-Hilfen erhalten wurden. Wenn es sich um Einkünfte aus Beteiligung handelt, sind keine Angaben zur Anlage Corona-Hilfen erforderlich. Wählen Sie dafür in der Liste “Gewinn“ den Eintrag ‘aus Beteiligung (Zeilen 7 und 8)‘ statt ‘laut gesonderter Feststellung (Zeile 6)‘.

 

Mir ist vollkommen unverständlich, warum eine Anlage Coronahilfe in der ESt-Erklärung abgegeben werden muss, wenn dies in der Feststellungserklärung schon gemacht wird, auch bei einer gesonderten Feststellung.

 

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, dass eine Übertragung verhindert wird, selbst, wenn keine Coronahilfen deklariert werden können, weil es dafür kein Feld gibt. 

 

Kann mir einer sagen, wie ich eine ESt-Erklärung versendet bekomme, wenn ich o.g. Fehlermeldung habe?

 

Verstörte Grüße

Jochen Daniels

hansch
Fortgeschrittener
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1657 Mal angesehen

Moin Herr Daniels,

 

auf dem Formular Anlage S (inkl. Anlage Corona-Hilfen) ist zusätzlich zu den Zeilen 6 bis 8 in dem Bereich zu den Zeilen 4 bis 5 die Tätigkeit anzulegen, hier sind die Angaben für die Anlage Corona-Hilfen einzugeben.

Christina1
Beginner
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Hallo, ich habe das selbe Problem wie oben. Wenn ich so verfahre und eine Registerkarte für den Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit anlege (Zeile 4), muss ich neben der Betriebsbezeichnung auch noch zusätzlich den Gewinn angeben, der jedoch in der Zeile 6 (Gesonderte Feststellung) erfasst worden ist. Muss man hier dann einen Gewinn von € 0,00 erfassen? Oder wie wird hier verfahren?

 

Liebe Grüße und vielen Dank. Christina.

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hansch
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Nein, es ist lediglich "Ja" oder "Nein" und ggf. die Höhe der im Gewinn enthaltenen Zuschüsse anzugeben:

 

hansch_0-1613573970551.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Christina1,

 

wenn keine Corona-Hilfen bezogen wurden, aktivieren Sie im Erfassungsformular Anlage S in den Zeilen 4–5 im neu angelegten Ordnungsbereich Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, aus sonstiger selbständiger Arbeit (…) auf der Registerkarte Gewinn bei den Angaben für die Anlage Corona-Hilfen nur den Schaltknopf für Nein. Verzichten Sie auf die Eingabe einer Betriebsbezeichnung, da das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung sonst zwingend die Eingabe eines Gewinnbetrags voraussetzt.

 

Wenn Corona-Hilfen bezogen wurden, aktivieren Sie im Erfassungsformular Anlage S in den Zeilen 4–5 im neu angelegten Ordnungsbereich Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, aus sonstiger selbständiger Arbeit (…) auf der Registerkarte Gewinn bei den Angaben für die Anlage Corona-Hilfen den Schaltknopf für Ja und erfassen Sie die bezogenen Corona-Hilfen. Verzichten Sie auch in diesem Fall auf die Eingabe einer Betriebsbezeichnung und erfassen Sie stattdessen auf der Registerkarte Angaben zur Steuernummer des Betriebs die Steuernummer des Betriebs.

 

Sie finden diese Informationen auch im DATEV Hilfe-Center im Dokument Meldung „Es sind Einkünfte laut gesonderter Feststellung erfasst, aber keine Angaben für die Anlage Corona-Hilfen (…)" (Dok.-Nr. 1019502).

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

deisele
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
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Ich habe das Selbe Problem. Wenn ich es ab so wie von Ihnen beschrieben erfasse, erhalte ich dann folgende Fehlermeldung:

 

Fehler zu ESt

Diese Prüfergebnisse wurden vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung ermittelt, die elektronische Datenübermittlung dieses Mandanten ist nicht möglich.

 

Fehler (N[1]/ArbL[1]/VBez[1]/Einz[1]/E0201205[1]):

Der im Feld '$/N[1]/ArbL[1]/VBez[1]/Einz[1]/E0201205[1]$' eingegebene Wert muss ungleich 0 sein.

 

Kann mir jemand helfen?

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oaausb69
Aufsteiger
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909 Mal angesehen

Da bin ich heute auch das erste mal im praktischen Betrieb drüber gestolpert. Das müssen genau die Leute programmiert haben, die auch für die Überbrückungshilfe zuständig sind...

Mal ehrlich, bescheuerter geht´s nicht?

 

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letzte Antwort am 19.05.2021 13:09:05 von oaausb69
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