Ich habe im Jahr 2018 angeregt, dass man doch (wenigstens) einen Hinweis zur Ermittlung der Gegenstandswerte ausgeben könnte, wenn im Mantelbogen Angaben zu Progressionsleistungen gemacht wurden.
Ich meine in der Vergangenheit wurden Progressionsleistungen von DATEV immer dann automatisch berücksichtigt, wenn diese auf der Lohnsteuerbescheinigung (beispielsweise Kurzarbeitergeld) enthalten waren und in diesen Fällen führten die Progressionsleistungen - meiner Erinnerung nach - zu einem höheren Gegenstandswert nach § 27 StBVV.
Nun gibt es im folgenden Dokument Neuerungen in Einkommensteuer 2022 Version 26.0 - DATEV Hilfe-Center unter anderem diese Passage ...
Ich freue mich, dass DATEV diesen Sachverhalt nun aufgegriffen hat, allerdings bin ich verunsichert, weil nun der Gegenstandswert nach § 24 StBVV erhöht werden soll ...
Welcher Wert ist denn nun zu erhöhen? Der nach § 24 und/oder der nach § 27 StBVV?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo jejo,
die zusätzliche Berücksichtigung von (positiven) steuerfreien Einkünfte nach § 32b EStG beim Gegenstandswert nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV hat sich nach einer entsprechenden Rückfrage bei der Bundessteuerberaterkammer ergeben: Die Bundessteuerberaterkammer ist der Auffassung, dass in die in § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV genannte Summe der positiven Einkünfte auch steuerfreie positive Einkünfte nach § 32b EStG mit einzubeziehen sind.
Bei der Ermittlung des Gegenstandswerts nach § 27 StBVV werden steuerfreie Einnahmen im Programm berücksichtigt, wenn die steuerfreien Einnahmen einer Einkunftsart zugeordnet werden können. Das ist bei den Einkommensersatzleistungen in Zeile 43/44 des Hauptformulars ESt 1A derzeit leider nicht der Fall. Anders als bei den Lohnersatzleistungen, die die Finanzverwaltung unmittelbar in der amtlichen Anlage N - und damit im Rahmen der Einkunftsart „Nichtselbständige Arbeit“ - vorsieht.
Kurzer Ausblick:
Mit Bereitstellung der DATEV-Programme 17.0 im August diesen Jahres ist im Erfassungsformular ESt 1A die Zuordnung einer erfassten Einkommensersatzleistung zu einer Einkunftsart geplant. Damit können diese Einkommensersatzleistungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts nach § 27 StBVV im Programm berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gegenstandswerts nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV auch die Dokumente 1026225 und 1026206.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Vielen Dank @Stephan_Hirsch !
Habe ich das so richtig verstanden ...
Beispiel 1
Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind 3 TEUR Kurzarbeitergeld ausgewiesen - nun wird der Gegenstandswert nach § 24 StBVV (neu) UND § 27 StBVV (wie bisher) um jeweils 3 TEUR erhöht.
Beispiel 2
Es liegt nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenes Elterngeld in Höhe von 3 TEUR vor - nun wird der Gegenstandswert nach § 24 StBVV (neu) um 3 TEUR erhöht und bis zur Bereitstellung der DATEV-Programme 17.0 muss der Gegenstandswert nach § 27 StBVV (wie bisher) noch manuell um die 3 TEUR angepasst werden?
Hallo jejo,
ja, Sie haben es für die aktuellen Programmversionen richtig beschrieben.
Noch eine kleine Ergänzung zum Gegenstandswert nach § 24 StBVV:
Mit der Programmversion, die voraussichtlich Ende diese Woche bereitstehen wird, wird der Gegenstandswert nach § 24 StBVV „sowohl als auch“ ausgewiesen: Zunächst ohne die steuerfreien Einkünfte nach § 32b EStG und als ergänzender Hinweis mit den steuerfreien Einkünften nach § 32b EStG. (Siehe dazu auch die Dokumente 1026225 und 1026206 .)
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
@Stephan_Hirsch schrieb:Mit Bereitstellung der DATEV-Programme 17.0 im August diesen Jahres ist im Erfassungsformular ESt 1A die Zuordnung einer erfassten Einkommensersatzleistung zu einer Einkunftsart geplant. Damit können diese Einkommensersatzleistungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts nach § 27 StBVV im Programm berücksichtigt werden.
Muss ich - außer die Einkommensersatzleistung im "Mantelbogen" über das Drop-down-Menü einer Einkunftsart zuzuordnen - noch etwas tun, damit die Einkommensersatzleistung bei der Ermittlung des Gegenstandswerts nach § 27 StBVV berücksichtigt wird?
Das allein reicht bei mir nämlich leider nicht?
Über diesem Drop-down-Menü steht übrigens der Hinweis ...
"Für die Übergabe des Gegenstandswerts nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV an Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle"
Da ist aber keine Rede vom § 27 StBVV ...
Was übersehe ich @Stephan_Hirsch ?
Hallo @jejo ,
bitte wenden Sie sich zu diesem Sachverhalt per Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer.
Freundliche Grüße
Carlos Agterberg
DATEV eG