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Erfassungsformular "Tantieme" in Körperschaftsteuererklärung

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letzte Antwort am 04.07.2022 16:30:26 von DaniPedia
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T_DalMagro
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Folgende Verständnisfrage zum Sinn des Erfassungsformulars "Tantieme" in der KStE:

Wenn ich Tantieme bereits in der Handelsbilanz nach eigener Ermittlung entsprechend der Vereinbarung als Rückstellung gebildet habe, 
und diese entsprechend bereits in der Steuerbilanz im Gewinn enthalten sind;

brauche ich in der KStE das Erfassungsformular "Tantieme" noch, und falls ja, wozu?

 

Ich finde das Formular etwas verwirrend (insb. dass man m.E. nicht angeben kann, dass Tantieme bereits im JÜ der Steuerbilanz enthalten sind), und in meiner oben beschriebenen Konstellation eigentlich überflüssig.

w_paul
Erfahrener
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Ich gebe die Daten in die Körperschaftsteuererklärung ein und kann einen Buchungssatz für JÜ erstellen.

Sie versuchen es umgekehrt.

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Johannes_Maier
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Hallo T_DalMagro,

 

wenn Sie die Tantieme entsprechend der Vereinbarung bereits selbst ermittelt und in die Rückstellung eingestellt haben, benötigen Sie das Erfassungsformular Tantieme nicht.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier
DATEV eG

DaniPedia
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Moin,

 

ich habe die Tantieme mittels des Erfassungsformular gerechnet und die Werte an Kanzlei-Rewe übermittelt. Zur Berechnung hatte ich die Gewinndefinition "KSt/GewSt sind im Gewinn nicht berücksichtigt" eingestellt.

 

Jetzt ist die Bilanz fertig und ich habe die Gewinndefinition "KSt/GewSt sind im Gewinn berücksichtigt" eingestellt. Ich erhalte nun folgende Meldung:

 

DaniPedia_0-1656573382042.png

Welche Einstellung  muss ich vornehmen, damit ich für die elektronische Übermittlung das Erfassungsformular bzw. die Tantiemeberechtigten nicht löschen muss???

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Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo DaniPedia,

 

stellen Sie die Gewinndefinition nicht um, sondern behalten die Einstellung „KSt/GewSt sind im Gewinn nicht berücksichtigt".


Für die Ausgabeformulare und die elektronischen Übermittlung werden automatisch die endgültigen Werte berücksichtigt. Das Körperschaftsteuerprogramm geht davon aus, dass die errechneten Rückstellungsbuchungen einschließlich Tantieme an Kanzlei-Rechnungswesen zurückgegeben werden.


Eine Umstellung der Gewinndefinition (oder gar eine erneute Datenübergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen nach der Buchungen der Rückstellungen) ist nicht mehr vorzunehmen.

 

Die Gewinndefinition "KSt/GewSt sind im Gewinn berücksichtigt" wird nur benötigt, wenn keine Rückstellungen mehr zu berechnen sind, weil die Bilanz vor der erstmaligen Datenübergabe fertig ist, also bereits die Steuerrückstellungen enthält. Das Steuerprogramm wird damit nur zum Erstellen der Steuererklärungen benutzt, nicht zur Ermittlung der Rückstellungen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG

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DaniPedia
Einsteiger
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Hallo Herr Maier,

 

ich habe die Werte nach Berechnung der Tantieme und Steuern in die Bilanz übergeben. Eine erneute Programmverbindung nach Fertigstellung wird nicht durchgeführt. Die Werte werden manuell an den endgültigen Jahresabschluss angepasst und die Gewinndefinition umgestellt.

 

Es muss doch möglich sein, die Berechnung der Tantieme davon zu entkoppeln und keinen Fehler anzuzeigen. Ich habe keine Lust jedes Jahr die Personen wieder neu anzulegen. Das muss technisch anders lösbar sein!!!

 

Viele Grüße

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo DaniPedia,

 

Sie können die elektronische Datenübermittlung auch trotz dieser Fehlermeldung zur Berechnung der Tantieme durchführen.

 

Die Tantieme ist kein Bestandteil des Formulars bzw. des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung, deshalb ist die Übermittlung möglich.

 

 

Nur um Missverständnissen vorzubeugen:

Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Druck der Formulare ist es nicht nötig, die Werte an den endgültigen Jahresabschluss manuell anzupassen. Den Transfer von den vorläufigen Werten in den Erfassungsformularen zu den endgültigen Werten fürs Finanzamt macht das Programm automatisch. 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG

 

 

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DaniPedia
Einsteiger
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Hallo Herr Maier,

 

dann wäre es doch hilfreich, wenn es im Fehler- und Hinweisprotokoll ein abhakbarer Hinweis wird. Die Anzeige eines Fehlers, führt wie in meinem Fall, nur zu Irritationen.

 

Danke :-)!

 

Sonnige Grüße

 

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letzte Antwort am 04.07.2022 16:30:26 von DaniPedia
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