Mandant ist dauernd getrennt lebend seit 2023. das wurde in den Stammdaten auch so erfasst (Arbeitsplatz/eo comfort). ESt 2023 wurde als einzelveranlagung erstellt. Nun kam der Bescheid 2023für die Frau. dieser wurde über Post, Fristen und Bescheide unter dem Mandaten (Ehemann) abgelegt.
jetzt möchte ich elektronischen Einspruch gegen den Bescheid der Frau einlegen. Es ist nur der Ehemann auswählbar. Ich kann die Steuernummer der Frau eingeben. Die Id is aber die des Mannes. Die Frau kann ich, egal wie ich in den elektronischen Einspruch gehe (abgleichsdaten oder digitale Kommunikation mit Institutionen) nicht auswählen.
ich habe gelesen, dass nach dem trennungsjahr, bei Betreuung beider Partner, die Frau als separate Mandantin angelegt werden muss, aber 2023 sollte das noch nicht erfolgen.
Deine Lösung findet sich in dem Beitrag:
Gelöst: Problem bei 2. sonstigen Nachricht im selben VZ - DATEV-Community - 500547
Bitte hier einfach die Steuernummer der Ehefrau auswählen und fertig 😉
Öffne den Einspruch über ein Leistungsjahr in dem eine Zusammenveranlagung durchgeführt wurde, da ist die Auswahl Ehemann / Ehefrau / Gemeinsam möglich.
mfg
Das ist so, die Ehefrau ist auswählbar, allerdings lässt sich dort dann das VJ nicht ändern, es ist ausgegraut.
ups, tatsächlich - gerade mal eben versucht. Wenn ich über die Leistung einen Einspruch anlege, dann ist das Feld VJ ausgegraut.
Wenn ich aber über
direkt einen Rechtsbehelf anlege:
dann habe ich die Auswahlmöglichkeit Ehemann / Ehefrau / Gemeinsam / VJ
mfg