Nach der Installation der DVD 14.0 wollte ich heute gleich mal die Möglichkeit nutzen, Belege an einen elektronischen Einspruch bzw. die Belegnachreichung zu den Steuererklärungen zu testen.
Leider wurden meine negativen Erwartungen erfüllt und die neuen Möglichkeiten sind mit den Funktionen von DMS (neu) nicht kompatibel. Ganz konkret:
- Es ist nicht möglich, einzelne Dokumente aus einer Vorgangsmappe auszuwählen noch kann ich die Vorgangsmappe als Ganzes auswählen, obwohl ich die Vorgangsmappe sogar öffnen kann.
- Es ist auch nicht möglich, Dokumente auszuwählen, die aus mehreren pdf-Dateien bestehen. Wie bei der bisherigen Dokumentenablage muss jedes Dokument aus einer Datei bestehen!
- Komischerweise ist die Funktion Drag-and-Drop möglich, sobald das erste Dokument abgelegt ist. Drag-and-Drop ist dann aus dem Dateisystem, einer Dokumentenstruktur oder einer Vorgangsmappe möglich. ABER per Drag-and-Drop aus Dokumentenstrukturen/Vorgangsmappen ausgewählte Belege lassen sich zwar auswählen, aber nicht dem Nachdigal-Auftrag hinzufügen.
Wenn man jetzt auf die Idee kommt, die Belege zuerst aus der Dokumentenstrukturen/Vorgangsmappen auf den Desktop rüberzuziehen und dann auszuwählen, dann bekommt man häufig ein Problem mit der Länge der Dateinamen.
Die Länge der Dateinamen ist auf 50 Zeichen beschränkt und DMS (neu) ergänzt bei jeder Datei Dokumentennummer und Bezeichnung der Vorgangsmappe, z.B. 102112 - ESt-Belege 2019 - ... => 27 Zeichen ohne eigentlichen Dateinamen.
- Das Problem mit den 50-Zeichen-Dateinamen tritt auch auf, wenn eine Datei aus DMS (neu) übernommen wird und die Datei beim Import mehr als 50 Zeichen hatte. Man muss dann manuell den Dateinamen kürzen.
- Ein Übernahme von Dokumenten mit einer Beschreibung von mehr als 50 Zeichen funktioniert auch nicht. Dann gibt es aber nicht mal eine Fehlermeldung, dass diese Datei nicht übernommen wurde. Sie ist einfach weg.
mfg
Sebastian Wenzel
Ich hatte mich ebenfalls nach der Installation der DVD 14.0 darauf "gefreut", Belege nun über das jeweilige Steuerprogramm nachreichen zu können und diese nicht mühsam und manuell über das Elster-Portal der Finanzverwaltung zu versenden.
Aber auch hier war die Enttäuschung groß, denn das Feature Belegnachreichung erzählt mir (wahrheitswidrig!), dass eine Belegnachreichung seitens der Finanzverwaltung für diese Steuernummer (hier: Hessen) noch nicht möglich sei.
Mein diesbezüglicher Servicekontakt ist seit dem 05.09.2020 "in Bearbeitung"...
Freundliche Grüße
Gerrit Noll
Hallo Herr Wenzel,
wie Sie schon erwähnt haben, wurde das neue Programm DATEV Belegnachreichung erstmals zur DVD 14.0 ausgeliefert. Belege können dabei zu einer Steuererklärung oder in Verbindung mit dem elektronischen Einspruch, dem Anpassungsantrag bzw. einer Sonstigen Nachricht übermittelt werden.
Wir haben uns bemüht Ihnen die erste Version der Lösung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um den digitalen Prozess in der Kanzlei weiter auszuweiten. Uns ist bewusst, dass manche Funktionen noch nicht unter allen Voraussetzungen voll einsatzfähig sind und das Produkt weiterentwickelt werden muss.
Wie in der Fehlermeldung ersichtlich, ist die Länge des Dateinamens aufgrund einer Vorgabe der Finanzverwaltung auf max. 50 Zeichen beschränkt.
Dass das DMS (neu) bei der Ablage schon mehr als 27 Zeichen zum Belegtitel ergänzt, ist in Verbindung mit der Belegnachreichung bzw. der Begrenzung durch die Finanzverwaltung auf max. 50 Zeichen natürlich unschön.
Auch, dass die Dokumente nicht einzeln aus der Vorgangsmappe ausgewählt oder komplett übernommen werden können, soll so kein Dauerzustand bleiben.
Wir arbeiten natürlich weiter an der Belegnachreichung und haben die beiden beschriebenen Punkte bereits in der Prüfung zur Umsetzung. Unser Ziel ist es bis voraussichtlich zum Jahreswechsel 2020/2021 eine praktikable Lösung für diese Punkte anbieten zu können.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Mit freundlichem Gruß
Jennifer Hecht
DATEV eG
Das .jpg Fenster habe ich ebenfalls in Hessen genau so auch gesehen.
Bei sonstigen Nachrichten gehen Belege z.Z. auch noch nicht.
Evtl ist aber purer Text als Nachricht schon möglich.
freundlicher Gruß
Gerd Görtz
Hallo Community,
aufgrund der aktuellen Anfrage im Service, haben wir durch unsere Entwicklung erfahren, dass die NACHDIGAL-Schnittstelle (=Nachreichung digitaler Anlagen), die uns von der Finanzverwaltung für die Belegnachreichung zur Verfügung gestellt wurde, die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg noch nicht zulässt.
Elster-Online scheint selbst nicht über diese Schnittstelle zu arbeiten, daher wohl die Abweichung.
Wir haben diesbezüglich eine Anfrage bei der Finanzverwaltung gestellt. Sobald wir Informationen darüber haben, wann aus den weiteren Bundesländern die Belegnachreichung übermittelt werden kann, werden wir dies hier und im Dokument 9272984 "Belegnachreichung (Überblick)" veröffentlichen.
Die Sonstige Nachricht (rein mit Text) kann für alle Bundesländer übermittelt werden. Sobald jedoch einer Sonstigen Nachricht (ebenso beim elektronischen Einspruch oder dem elektronischen Anpassungsantrag) Belege angehängt werden, gelten die Voraussetzungen der Belegnachreichung und somit auch die Bundeslandbeschränkung.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
Hallo Frau @Jennifer_Hecht ,
danke für die schnelle Reaktion und Aufklärung.
Das spart hier in der Community viel Zeit, in der wir uns über die Fehler austauschen und aufregen würden.
Sonnige Tage noch.
Martin Heim
Hallo Frau Hecht,
auch von mir ein herzliches Dankeschön für die aufklärenden Worte und die besten Wünsche für ein schönes Wochenende.
Sonnige Grüße aus einem Büro im Herzen Hessens
Gerrit Noll
Hallo Frau Hecht,
danke für die Rückmeldung.
mfg
Sebastian Wenzel