Hallo,
wir haben folgendes Problem, wir betreuen nur die Ehefrau eines getrennt lebenden Paares. Wir haben auch nur Sie in unseren Stammdaten hinterlegt. Wenn wir jetzt in Einkommensteuer auf die Schaltfläche Einzelveranlagung von Ehegatten gehen wird aus meiner Nachzahlung auf einmal ein Null Fall für beide Ehegatten und die abgefragten Lohndaten erscheinen dann beim Steuerpflichtigen statt bei ihr.
Hat jemand eine Lösung für das Problem bzw. für die Stammdaten? Gibt es vielleicht einen Haken, der gesetzt werden muss?
Hallo,
wenn sie dauernd getrennt leben ist es ja keine Einzelveranlagung von Ehegatten mehr, sondern eine normale Einzelveranlagung. Sie können die Ehefrau zum Steuerpflichtigen machen:
Hallo Schubert2,
wenn die Eheleute im Veranlagungszeitraum dauernd getrennt leben, liegt keine „Einzelveranlagung von Ehegatten“ i. S. d. § 26a EStG vor. In diesem Fall müssen Sie im Erfassungsformular ESt 1A in Zeile 29 bei der Veranlagungsform den Schaltknopf „Einzelveranlagung“ wählen.
Wenn es sich tatsächlich um eine "Einzelveranlagung von Ehegatten“ handelt, prüfen Sie, welcher Ehegatte im Erfassungsformular ESt 1A in den Zeilen 8-12 und welcher Ehegatte in den Zeilen 19-28 aufgeführt ist.
Die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (also in Ihrer Schilderung die Lohndaten) werden jeweils dem Ehegatten zugeordnet, zu dessen ID-Nr. sie gehören:
Ggf. müssen Sie daher die Angaben im Erfassungsformular ESt 1A tauschen oder die in den Zentralen Stammdaten über das erfasste Geschlecht hinterlegte Beziehung ("hat Ehefrau/Lebenspartner", "ist Ehefrau/Lebenspartner") korrigieren.
Gerne können Sie sich für weitere Fragen zum konkreten Fall an den Programmservice Einkommensteuer wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hätte ich vielleicht gleich dazuschreiben sollen. Dauernd getrennt sind sie erst ab 2023 und wir sollen 2021 machen.