Hallo,
ich stehe leider auf den Schlauch.....In der Lohnabrechnung wurde die 1%-Regelung abgerechnet, jetzt hat es sich ergeben, dass die Fahrtenbuchmethode/Berechnung besser ist und der Arbeitnehmer soll das über die EStE machen......Ich weiß jetzt aber leider nicht, in welcher Zeile ich das in der Anlage N erfassen muss? 🙈 Ich hatte den Fall in der Praxis leider noch nie.
Danke für eure Hilfe!
Sehr geehrte @susanne1234 ,
als erstes möchte ich auf die sinnlose Überschrift über Ihrem Beitrag hinweisen. Es gibt Teilnehmer, die helfen Ihnen gerne. Aber bei dieser nichtssagenden Überschrift sind viele nicht bereit sich überhaupt den Beitrag anzusehen.
M.E. müssen Sie den Bruttolohn korrigieren. Das kann nur mit einem individuellen Anschreiben passieren.
Stellen Sie die beiden Berechnungsmethoden gegenüber und beantragen Sie den Bruttolohn nach der Berechnung der Fahrtenbuchmethode bei der Veranlagung anzusetzen.
Weisen Sie explizit auch im Erläuterungsfeld des Mantelbogens darauf hin; ansonsten negiert das System Ihr Ansinnen.
Eventuell müssen Sie die Sachlage mit Belegen unterlegen.
Gruß
Martin Heim
Oh Entschuldigung! Ist mir gestern überhaupt nicht aufgefallen mit der Überschrift, vllt. wars doch einfach schon zu spät oder ich war in Gedanken schon weiter! Ok, stimmt Einkommensteuer ist tatsächlich etwas allgemein gewesen.
Dankeschön für Ihre Antwort, das hat mir schon sehr weitergeholfen!
Das ich die Berechnung hinschicken muss, war mir klar.
Ok im Mantelbogen!! Vielen Dank nochmal.