Liebe Gemeinde,
vielleicht sehe ich ja gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht aber...
…ist es (nicht?) möglich, bei bestehendem (und bislang unbeschränkt steuerpflichtigem) Mandant über Einkommensteuer comfort eine Steuerberechnung für das Szenario "beschränkte Steuerpflicht" zu berechnen bzw. gar eine entsprechende Erklärung abzugeben?
In der Leistungsbeschreibung des Programms heißt es:
"DATEV Einkommensteuer comfort liefert Ihnen sichere Berechnungsergebnisse auch bei komplexen Sachverhalten (z. B. Gesonderte- und einheitliche Feststellung, Land- und Forstwirtschaft und beschränkter Steuerpflicht)."
Wie schlüsselt man dies?
Mit freundlichen Grüßen,
F. Berger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
eigenes Programm!
Hat herr Amonn bereits richtig beantwortet, eigenständiges Programm...
Vielen Dank, werte Kollegen!
Verbesserungsvorschlag an DATEV:
Es können direkt beide Ehegatten ins beschränkte ESt-Programm übernommen werden und nicht nur einer
schwierig.
bei beschränkter Steuerpflicht gibt es keine Zusammenveranlagung. Und es muss leider überhaupt nicht sein dass beide Ehegatten gleichzeitig verziehen. so kann einer unbeschränkt und der andere beschränkt bleiben.
Daher würde die Übernahmen beider keinen Sinn ergeben oder ander Fehler eröffnen.
Sehr geehrter Herr Eberhardt,
"meine" Ehegatten sind tatsächlich nicht zusammen verzogen, sondern im zeitlichen Abstand (und ebenso die Kinder).
Die Frage, ob beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht besteht, ist im vorliegenden Fall auch nicht eindeutig zu beantworten bzw. kann, wie so oft im Steuerrecht, je nach "Gestaltung", unterschiedlich beurteilt werden. Insofern müssen (zunächst nur für die Berechnung) beide auch ins Alternativprogramm "umziehen".
Dass es bei beschränkter Steuerpflicht keine Zusammenveranlagung gibt ist mir bekannt, dennoch hatte ich für die reine Berechnung der Steuer auf eine "Knopfdruck-Lösung" gehofft (z.B. ein schlichtes Auswahlmenu, etwa unter weitere Angaben: beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, meinetwegen auch "nur für die Berechnung").
Aber zumindest gibt es eine Lösung, daher ist dies nicht als Beschwerde anzusehen. Die Ehefrau muss eben manuell auf einen getrennten Bestand umgezogen werden. Daher der blitzartige Wunsch, beide direkt übernehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Berger
Ich befürchte bei der Menge an Baustellen die die Datev hat , wird dieser Wunsch nicht gerade Priorität haben.
Aber bei solchen Fallsimulationen wäre natürlich das Programm EST- Voraus bzw. ein tool in der Wirtschaftsberatung mehr als hilfreich.
dennoch hatte ich [...] auf eine "Knopfdruck-Lösung" gehofft
so geht es mir seit jahren beim Jahresabschluss
dennoch hatte ich [...] auf eine "Knopfdruck-Lösung" gehofft
so geht es mir seit jahren beim Jahresabschluss
...nicht nur Ihnen!
Nun die Knopfdrucklösung erwarten doch regelmäßig die Mandanten von uns.