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Einkommensteuer | Leistung anlegen

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letzte Antwort am 03.09.2021 10:36:59 von Ute_Höpfner
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Lambrecht
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Hallo, 

 

wir haben einen Auftrag zur EStE-Erstellung eines Mandanten erhalten, der letztmalig bei uns im Jahr 2013 war. Die Jahre bis heute hat er andersweitig seine EStE erstellt. Ist es richtig, dass für sämtliche Jahre im Programm eine Leistung angelegt werden muss, ohne dass die Jahre benötigt werden?

theo
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Wenn du die alten Daten übernehmen willst, ja. 

in dubio pro theo
peter
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Hallo,

 

ungetestet: ich würde einen neuen anwendungsspezifischen Fall anlegen und dort das betreffende Jahr eingeben. Falls die Leistung nicht direkt einem zentralen Mandanten zugeordnet wird würde ich das händisch über das Kontextmenü anstossen.

 

Beim Öffnen erscheint dann die Meldung, dass die Übernahme von Jahresbeständen nur bis zu einem zeitlichen Unterschied von 3 Jahren vor oder zurück möglich ist. 

 

 

Gruß
Peter
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eliansawatzki
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M. E. nicht. Wenn zum Beispiel in der Geschäftsfeldübersicht Einkommensteuer „Neues Jahr anlegen“ gewählt wird, öffnet sich ein Pulldown-Menü in welchem man das gewünschte Jahr anlegen kann. Werden hierbei Jahre übersprungen erfolgt die Datenübernahme aus dem bisherigen höchsten Jahr in das aktuell anzulegende Jahr - auch wenn dazwischen Jahre fehlen.

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

um einen Mandantenbestand in Steuern aus dem Jahr 2013 nach 2020 zu bekommen, muss zwar nicht für jedes Jahr ein Bestand angelegt werden, aber für jedes dritte Jahr schon.

 

Auszug aus  Jahresübernahme eines Steuerfalls durchführen :

 

Direkte Jahresübernahme nur bei maximal 3 Jahren Differenz

Die Übernahme von Jahresbeständen ist nur noch bis zu einem zeitlichen Unterschied von drei Jahren möglich.

Wenn wegen einer Differenz von mehr als 3 Jahren eine Jahresübernahme nicht mehr direkt möglich ist, öffnen Sie das höchste mögliche Jahr. Führen Sie anschließend die Jahresübernahme in das gewünschte Jahr durch.

 

Für das oben genannte Beispiel wäre dass dann: von 2013 also zunächst nach 2016, dann 2019 und schließlich 2020.

 

Es genügt nicht, nur eine Leistung anzulegen. Die Leistungen müssen im jeweiligen Steuerprogramm aufgerufen und damit als Bestand angelegt werden.

 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

theo
Meister
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Was ist, wenn auf diesen wegen Daten verloren gehen? Bekommt man eine Mitteilung?

in dubio pro theo
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metalposaunist
Unerreicht
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@Lambrecht: Siehe auch: Arbeiten mit DATEV: Ein Leidensbericht (typischer Alltag)

 

@Ute_Höpfner: Sind die Programme zu alt oder plant DATEV noch eine UX Verbesserung?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo theo,

 

bei der Jahresübernahme der Steuerprogramme ins nächste (oder übernächste..) Jahr kann es immer wieder vorkommen, dass Felder, die im Vorjahr noch Bestandteil der Erklärung sind, im neuen Jahr nicht mehr Bestandteil der Erklärung sind.

Auf diese Felder wird im Datenprotokoll "Datenübernahme aus früheren Versionen" hingewiesen. 

 

Und natürlich sind die Daten des ursprünglichen Jahresbestandes dort unverändert noch vorhanden.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

 

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo metalposaunist,

 

eine UX-Verbesserung bei der Jahresübernahme der Steuerprogramme und der Beschränkung auf 3 Jahre wird es nach aktuellem Kenntnisstand nicht geben.

 

Die Anforderung danach habe ich weitergegeben.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Ute Höpfner

DATEV eG 

8
letzte Antwort am 03.09.2021 10:36:59 von Ute_Höpfner
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