Wir haben ein Kind das bei der Mutter in Russland lebt. Die Eltern waren nie verheiratet. Bei den Stammdaten ist auch Russland als Land erfasst. Bei jedem öffnen der Einkommensteuererklärung wird die Adresse wieder in das Felder der Inlandsadresse geschrieben. Das nervt.
wenn ich das Kind im eigenen Feld erfasse (Stammdaten) kann ich nur Russland als Geburtsland eingeben. Nicht als Wohnsitzland.
Zudem wird nach der Steuer-ID-Nummer gefragt und nach der zuständigen Kindergeldstelle. Das Kind hat noch nie in Deutschland gelebt, und deshalb auch keine Steuer-ID-Nummer. Und es gibt keinen Anspruch auf Kindergeld da es nicht im EU-Ausland lebt.
Wie ist die korrekte Erfassung in der Beziehung zu seinem in Deutschland lebenden Vater.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn das Kind im Ausland lebt und Angaben zur Auslandsanschrift eingetragen sind, ist die Steuer-IdNr. kein Prüfkriterium, so hieß es zumindest (hab jetzt noch kein 2024er-Fall dazu gehabt).
Wenn der Aufenthalt des Kindes unbekannt ist, dann würde ich genau das als Anschrift eingeben "unbekannt".
Als zuständige Kindergeldstelle würde ich "Russland" eingeben.
... und ja der Stammdatenabgleich ist lästig, aber wenn man es weiß klickt man den halt weg.
mfg