Guten morgen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
die Eheleute, 2 Kinder, haben sich in 2021 getrennt. Der Vater ist ausgezogen, die Mutter mit den Kindern in der Famlienwohnung geblieben.
Im Sommer 2022 haben sie für 2 Wochen den ernsthaften Versuch unternommen wieder zusammenzukommen und haben in der gemeinsamen Wohnung gelebt.
Nun soll Zusammenveranlagung gewählt werden. Dafür habe ich in Zeile 18 unter "dauernd getrennt" lebend das "zweite Auszugsdatum" des Vaters gewählt.
Der Mutter würde zeitanteilig für 11 bzw 11,5 Monate der Entlastungsbetrag für Alleinerziehnde zustehen.
Das Programm rechnet den Entlastungsbetrag f. Alleinerziehende aber immer erst ab dem "zweiten Auszugsdatum". Gibt es einen Trick, damit die Berrechnung richtig wird?
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Katha0610,
in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt müssen Sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende selbst ermittelt erfassen.
Sie finden das entsprechende Feld im Erfassungsformular zur Anlage Kind oberhalb der Zeile 4 in der Zusätzlichen Angabe „Selbst ermittelte Beträge“: Erfassen Sie dort den gewünschten Betrag im Feld „Selbst ermittelter Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (einschließlich Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind)“.
Der Finanzverwaltung können Sie die unterschiedlichen „dauernd getrennt lebend“-Zeiträume ggf. über die „Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung“ in Zeile 45 des Erfassungsformulars ESt 1 A mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Perfekt, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung