Werden in DATEV ESt im ESt-Vorjahr (2019) E-Steuerdaten der FinVerW abgerufen (z.B. Mitte 2020), stehen nach dem Jahreswechsel ins Jahr 2020 in diesem Jahr bereits Daten-Fragmente bereit (z.B. ESt-VZ I/2020).
Diese werden nach dem Anstoßen eines neuen E-Steuerdaten-Abrufs zunächst angezeigt mit der anschließenden Meldung, dass z.B. eine Vorjahresrente nicht mehr vorhanden ist (weil diese ja in Mitte 2020. noch gar nicht übermittelt wurde).
Das Programm löscht anschließend die Daten (Vorjahresdaten) aus dem Datenbestand (z.B. die Rente, weil beim vorherigen Abruf Mitte 2020 noch gar nicht vorhanden), wenn man dann die (alten) Daten übernimmt.
Aus meiner Sicht ist dieses Programmverhalten eine potentiell Fehlerquelle, sollte der User nicht mitbekommen, dass es sich nur um Teil-Daten aus einem alten Abruf handelt (ja der Alltag ist manchmal stressig und zwischendurch klingelt auch mal das Telefon).
Es macht zudem aus meiner Sicht auch keinen Sinn, dass das Programm hier Löschentscheidungen trifft, die durch die unvollständigen Daten eigentlich unrichtig sind (doch,. die Rente gab es in 2020). Somit wird nicht nur der Workflow behindern, sondern für den User zusätzliche "Müllinformationen" generiert.
Kann dieses Programmverhalten geändert werden?
Können Daten nur für das entsprechende Steuerjahr abgerufen werden?
Kann das Programm nicht "schlau" genug sein, um zu erkennen, dass die E-Steuerdaten abgerufen wurden, lange bevor das Steuerjahr überhaupt beendet war, und es sich somit auf jeden Fall um "Mülldaten" handelt?
Erklärung "Mülldaten" = Daten die zunächst im ESt Jahr 2019 keinen interessieren und die in 2020, da nur fragmentarisch vorhanden, auch keinem Zweck dienlich sind.
Danke!
Hallo seesport,
gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Serviceabteilung wenden, damit wir uns den Sachverhalt einmal genau ansehen können.
Kontaktieren Sie uns dazu gerne einfach via Mail an einkommensteuer@service.datev.de oder per Servicekontakt und verweisen Sie auf Ihren Communitybeitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Speiser
DATEV eG
Hallo Herr Dostal,
ich empfinde dieses Programmverhalten ebenfalls als störend und die Meldungen beim VaSt-Abruf wenig hilfreich.
Bin auf Ihren Beitrag gestoßen, weil ich zum Zeitpunkt der Datenabfrage bzw. Datenvorhaltung in der VDB recherchiert habe:
Wie lange kann ich denn überhaupt noch die gemeldeten Daten aus der VDB abrufen? Werden die irgendwann gelöscht?
Mein Fall heute: ich bekomme nur Daten bis 2017 rückwirkend. Muss ich davon ausgehen, dass für die Vorjahre nichts übermittelt wurde? Obwohl definitiv Meldedaten vorliegen müssten?
Kann das mit der Verjährungsfrist zu tun haben?
Haben Sie Erfahrungswerte/Rechtsgrundlagen??
Danke und Gruß,
sk
Rechtsgrundlage habe ich nicht parat. Ja, die Daten der VASt können nur (so meine ich) 4 Jahre rückwärts abgerufen werden, diese sind aber natürlich (irgendwo) vorhanden.
Wer weiß mehr?
@Claudia_Speiser schrieb:Hallo seesport,
gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Serviceabteilung wenden, damit wir uns den Sachverhalt einmal genau ansehen können.
Kontaktieren Sie uns dazu gerne einfach via Mail an einkommensteuer@service.datev.de oder per Servicekontakt und verweisen Sie auf Ihren Communitybeitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Speiser
DATEV eG
Das ist ganz nett von Ihnen, allerdings gehe ich hier nicht von einem individuellen Programmverhalten(fehler) aus, sondern um generelle Programmfunktionen, die Sie selber nachstellen können.
Warum hier ein persönlicher SK?
Ist Ihnen das von mir beschriebene Programmverhalten gar nicht bewusst?
Die Behandlung von Vorjahresdaten ist schon stark verbesserungswürdig, keine Frage.
Aber wenn DATEV Ihrem Vorschlag folgen würde wäre das Gschrei auch recht groß weil ja plötzlich Daten fehlen würden.
Schön wäre zum Beispiel ein Hinweis in der Berechnung auf übernommene Vorjahresdaten, die dann mit einem Link zum Eingabeziel versehen sind. So ist zum Einen eine ungefähre Berechnung mit Vorjahresdaten und aktuellen Eingaben möglich und zum Anderen wäre schnell zu prüfen wo noch Aktualisierung notwendig sind.
Gut, nicht hauen, es darf doch mal geträumt werden.
DATEV - Das Softwaremuseum.
Wieso würden "Daten fehlen"? Ganz im Gegenteil, ich bemängele ja eben, dass nur Datenfragmente in meinem Szenario vorhanden sind!
Das Programm könnte doch so schlau sein, dass Daten, die vor dem Jahreswechsel abgerufen wurden gar nicht erst (oder mit Warnung) übernommen werden?
Es ist doch eindeutig, dass ein Datenabruf vom 01.06.2019 nicht für die Steuererklärung 2020 taugt! Steuerdaten sind dann noch gar nicht da und auch die VZ können ggf. nur unvollständig sein.
Meldungsvorschlag:
"Die vorliegenden Abrufdaten (01.06.2019) sind zu alt und daher ggf. unvollständig. Sie werden daher nicht in das Steuerjahr 2020 übernommen, wollen die die aktuellen Daten für 2020 abrufen? JA / NEIN"
Das Programm übernimmt die Daten aber und fängt mit diesem Datenmüll an andere Daten im Programm zu löschen. Totaler Unsinn - meiner Meinung nach.
Hab ich schon verstanden. Ganz oder gar nicht vs. gib das, was da ist - der Rest folgt später.
Zwischen diesen Gegensätzen zu vermitteln wird nicht einfach sein da die Programmlogik nur das Notwendigste beherrscht, Komfort und Sinnhaftigkeit der Daten stand nicht im Pflichtenheft, die Mehrarbeit ist da vorprogrammiert.
Handlungsabläufe sind gar nicht implementiert, z. B. Rente in der Erklärung aber keine Daten im Abruf, daraus würde sich der Strang 'Rente aktuell aber keine aktuellen Daten im Abruf vorhanden', prüfen der manuellen Eingabe, Fortfall der Rente oder spätere Bearbeitung ergeben. Die Übergabe muss einfach granularer erfolgen.
Das Programm löscht anschließend die Daten (Vorjahresdaten) aus dem Datenbestand (z.B. die Rente, weil beim vorherigen Abruf Mitte 2020 noch gar nicht vorhanden), wenn man dann die (alten) Daten übernimmt.
Ist das wirklich so? Betrifft die Löschung nicht nur Zahlungen aus dem Steuerkontoabrufs? Die VaSt Daten 2020 dürften doch eigentlich erst mit dem ESt Programm 2020 abrufbar sein, so dass ein Abruf frühestens 2021 erfolgt sein kann (da das Programm erst dann ausgeliefert wird)
Ja ist wirklich so. Mehrfach getestet.
Die Daten für 2020 liegen eben schon teilweise vor (Abruf vor Jahresende in 2019), hier tatsächlich nur Steuerkontoabruf - VASt gibt es ja noch nicht.
Das Programm ist aber nicht in der Lage dies zu erkennen (das der Abruf schon alt ist), meint es fehlen Daten (VASt) und löscht Sachverhalte aus dem Programm, weil es dazu ja keine Daten gibt - ergo gibt es z.B. auch die Rente nicht mehr. Zudem werden auch nur die VZ bis zum Abruf im Vorjahr eingesteuert, die können dann ja in aller Regel auch nicht stimmen (z.B. nur I + II. Quartal 2020).
Alles unter dem Vorbehalt (mein beispielhaftes Szenario), dass man einen erneuten Abruf im neuen Steuerjahr 2020, z.B. durch eine Arbeitsunterbrechung vergessen hat. Hat man abgerufen, werden natürlich die vollständigen Daten eingesteuert.