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ESt: Übernahme Daten aus LSt Bescheinigung in Anlage N

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letzte Antwort am 21.09.2016 14:50:49 von mjachert
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

leider kann man im Formular N nicht sehen, dass die dort erfassten Werte automatisch aus der LSt Bescheinigung in die Anlage N übernommen wurden (gelbes Kästchen oder so ähnlich) Ist das im ESt Programm 2015 weggefallen oder gab es das noch nie?

Schöne Grüße

Willi Müller

mapex
Fachmann
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Nachricht 2 von 11
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gab es meines wissens noch nie.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 11
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Sehr geehrter Herr Müller,

"mapex" hat Recht; eine Markierung der aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N, die Anlage N-AUS und die Anlage Vorsorgeaufwand übernommenen Werte gab es bisher nicht.

Im Programm DATEV Einkommensteuer werden derzeit Werte dann markiert, wenn diese aus anderen Anwendungen kommen (Kanzlei-Rechnungswesen, Steuerkonto online (Steuervorauszahlungen, Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung), Excel (individuelle Anlagen), ESt Belegbuchung).

Mit freundlichen Grüßen


Stephan Hirsch

DATEV eG

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 4 von 11
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Hallo Herr Hirsch,

können Sie das bitte einmal prüfen oder hier zur Diskussion stellen? M.E. wäre es sinnvoll, diese Werte auch in der Anlage N als VaSt Daten zu markieren, wenn sie bloß über den Umweg LSt Bescheinigung in das Formular übernommen worden sind.

Zur Erläuterung: Mich hat es eben irritiert, dass die Werte in der Anlage N nicht gekennzeichnet sind, da ich davon ausgegangen bin, dass die Sachbearbeiterin sie nicht manuell eingegeben hat.

Wenn Sie das auch für sinnvoll halten, wäre ich Ihnen dankbar, wenn die Änderung - auch ohne jahrelangen Umweg über die Datev-Strichliste 😉 Aufnahme ins Pflichtenheft finden würde.

Vielen Dank und schöne Grüße

Willi Müller

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guenther
Erfahrener
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Wie kann man Vorauszahlungen aus Steuerkonto-Online in das Programm ESt übernehmen?

mfg Thomas Günther
willimüller
Fachmann
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Es gibt keinen extra Menüpunkt; die VZ aus dem Steuerkonto online werden über den VaSt Import mit eingespielt (deswegen sind im Steuerkonto online dann auch die VaSt Daten gespeichert.

Schöne Grüße

Willi Müller

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mjachert
Fortgeschrittener
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Kann ich denn die Vorauszahlungen lt. Steuerkonto online auch einspielen, wenn ich keine Vollmacht für VaSt habe, sondern nur die "normale" Steuerkonto online Vollmacht des jeweiligen Bundeslandes?

Das würde ja wieder eine Fehlerquelle ausmerzen, wenn ich die nicht mehr händisch übertragen müsste.

Grüße

Manuela Jachert

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w_paul
Erfahrener
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Es kommt zwar ein Fehler, dass keine Berechtigung für VaSt vorliegt, aber die Steuerkonto-Abfrage funktioniert. Voraussetzung ist das Ihre Smartcard die Berechtigung besitzt. Alternativ kann die Abfrage über den Server mit der Berufsträger-Smartcard erfolgen.

guenther
Erfahrener
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Vielen Dank Herr Müller!

Das eine Übernahme der über das Programm Steuerkonto-Online abgerufenen Vorauszahlungen auch ohne Freischaltung der VaSt über DATEV möglich ist, wusste ich nicht.

-> Ich habe es probiert, funktioniert einwandfrei!

Thomas Günther

mfg Thomas Günther
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mjachert
Fortgeschrittener
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Ich habe es auch gerade getestet und bin begeistert! Vielen Dank dafür!

Eine Frage noch dazu:

Muss jeder Mitarbeiter hierfür eine Smartcard haben?

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mjachert
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 11
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Ich habs selbst rausgefunden 🙂

Das Dok.-Nr.: 1080498 ist hier der Schlüssel zum Erfolg!

Nochmal danke für den guten Tipp!

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letzte Antwort am 21.09.2016 14:50:49 von mjachert
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