Hallo zusammen,
ich erstelle gerade eine Steuererklärung und mein Mandant hat zur Rente, sowie laut meiner Steuerberechnung zwei mal die EPP erhalten.
Ich gehe mal davon aus, dass die eine EPP betreffend seinem Gewerbe ist, da er Anteile einer Beteiligung dort hat. Wie kann ich dies prüfen, ob hier überhaupt ein Anspruch auf EPP durch die Einkünfte aus Gewerbe stattfindet?
MfG
@Julia15Hu schrieb:Wie kann ich dies prüfen, ob hier überhaupt ein Anspruch auf EPP durch die Einkünfte aus Gewerbe stattfindet?
Die "normale" EPP für Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler u.ä. ist in den §§ 112 bis 122 des EStG geregelt.
Hallo Julia15Hu,
in der Berechnungsliste „Sonstige Einkünfte“ werden in Ihrem konkret geschilderten Fall zwei Energiepreispauschalen ausgewiesen:
Einmal die im Zusammenhang mit der Rente ausgezahlte EPP mit der Bezeichnung „Energiepreispauschale für Rentenbeziehende“ und einmal die wegen Einkünften aus Gewerbebetrieb ermittelte EPP mit der Bezeichnung „Energiepreispauschale für Gewinneinkünfte i. S. d. § 119 Abs. 2 S. 1 EStG“.
Der Anspruch auf die EPP im Zusammenhang mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb ergibt sich aus § 113 Abs. 1 EStG: „Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale“.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG