Hallo.
Ein Mandant (Überschussrechner) hat in einem Jahr keinerlei Einnahmen. Das Einkommensteuerprogramm gibt mir dadurch folgenden Hinweis aus nach der Übergabe der Daten aus Kanzlei-Rewe in die EÜR:
Formulare Gewinneinkünfte
Fehler / 1. Anlage EÜR
Es sind keine Betriebseinnahmen erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments/der Komprimierten Erklärung sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingaben (ggf. mit '0').
Auf Grund dessen gebe ich in den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen "Null Euro" ein.
Nun kommt der nächste Hinweis (war vorher nicht da):
Formulare Gewinneinkünfte
Fehler / 1. Anlage EÜR
Es sind umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen, aber es ist keine vereinnahmte Umsatzsteuer erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments/der Komprimierten Erklärung sind nicht möglich. Korrigieren Sie die Eingaben.
Selbstverständlich ist der 2. Hinweis "quatsch", denn ich habe ja "Null Euro".
Liebe DATEV, ich bitte eure Programmierer um eine Anpassung im Programm. Wenn jemand "Null Euro" eingibt, muss dann der 2. Hinweis nicht erscheinen, weil er schlicht überflüssig ist.
Danke und viele Grüße
PS: Kann man als Themenstarter kein Zitat einfügen? Warum?
DATEV und die deutsche Sprache, schon seit jahrzehnten ein Quell der Freude.
DATEV und Logik in der Programmbedienung werden keine Freunde mehr.
Schönere Stilblüten schaffen nur noch die Protokolle aus LuG.
Ich sehe das etwas anders. Die Angabe "0" ist eben rechtlich (und insbesondere auch mathematisch) nicht "nichts", sondern eine wertige Aussage, nämlich eine (netto) Betriebseinnahme mit Wert "0".
Es ist (nach meinem Verständnis) daher konsequent und logisch, dass dann auch nach der vereinnahmten USt gefragt wird, diese ist dann ggf. auch "0".
Denn die USt mit diesem Wert "0" ist Bestandteil der (Brutto)Betriebseinnahme i.S. des EStG und der 4/3-Rechnung. Würde dieser Wert fehlen, fehlt ein Teil der Gesamtbetriebseinnahme, auch wenn diese "0" beträgt.
Fehlt der Wert "0" in Netto-Betriebseinnahme und vereinnahmter USt, kann dies eben auch als versehentlich nicht ausgefüllt beurteilt werden, daher eben die (aktive) "0" bei beiden Bestandteilen der Betriebseinnahme.
Was bleibt ist die Zusatzfrage, ob bei "0" Betriebseinnahme in bestimmten/besonderen Fällen auch eine USt mit mehr als "0" vereinnahmt worden sein kann. Vielleicht bei der unberechtigten USt, Schadenersatz oder ähnlichen Fällen?
Diese Hinweise sind sinnlos. Habe ich einen Fall des § 13b UStG erhalte ich auch diese Fehlermeldung (ich prüfe auch die Übergabe an USt). Vor allem nerven diese Meldungen bei Überbergabe der Daten aus KaReWe. Hier sollte doch eigentlich die Prüfroutine schon in der Übergabeschnittstelle liegen und "0" Pflichtfelder auch ordentlich bestücken.
Sehr geehrter seesport.
Ich stimme Ihnen halb zu.
Wir haben hier aber keine z.B. Excelliste, die mit Zahlen/Werten gefüllt werden, die was auch immer aussagen können. Der Wert 0 ist in diesem Fall aber ein Geldbetrag. Und aus einem Geldbetrag von 0 Euro kann ja niemals ein anderer Betrag als Null Euro herauskommen.
Ist aber nur meine Meinung.
Viele Grüße
Kann aber auch ein gerundeter Saldo sein, bei Übergabe aus KaReWe sollte die Null stehen.
Hallo @m_brunzendorf ,
ich gehe fest davon aus, dass diese Fehlerhinweise nicht seitens DATEV ausgegeben werden sondern weil das eric-Modul der Finanzverwaltung hier eine Zahl und nicht <LEER> erwartet.
Die Automatische Rechnung der Umsatzsteuer aus dem Umsatz ergibt auch keinen Sinn, da wir leider hier zwei USt-Sätze (7% und 19%) verwursten müssen.
Dieser "Fehler" besteht aber schon seit seeeehr langer Zeit.
Zumindest kann ich mich an einige Fälle erinnern.
Ich bin ähnlich wie Sie auch vorgegangen, keine Einnahmen = keine Eintragung = Fehler.
Wobei ich natürlich an diesem Punkt nun überlege, wie clever ist es, dass das Datev Programm mitdenkt.
Heißt, wenn ich 0,- € Einnahmen habe, soll es dann automatisch auch 0,- € Umsatzsteuer eintragen (die ich überschreiben könnte)? Es würde mir Arbeit abgenommen, es bliebe aber das "Problem", sollte diese Zahl, aus welchen Gründen auch immer, falsch sein, wen trifft die Schuld der automatischen Eingabe?
Dies führt mich zur Ausgangsfrage, wenn also keine Automatik existiert, muss ein Fehler/Hinweis kommen.
Dieser erscheint, verwirrt aber im ersten Moment mehr als das er Licht ins Dunkel bringt.
Rückblickend macht dieses Vorgehen natürlich in gewisserweise "Sinn" aber ich bin auch bei Ihnen, dass kann man bestimmt besser lösen ala: "Haben Sie den seltenen Fall von 0,- Betriebseinnahmen -> denken Sie daran im Feld USt 0,-€ einzutragen".
.. genauso könnte auch bei USt Jahreszahlern, bei denen der Saldo des Kontos 1780 USt VA aus der Buchhaltung Null ist, auch eine Null bei der Programmverbindung zur USt übergeben werden. Diese Null auf dem Konto 1780 ist nämlich wirklich eine 0 und der Fehlerhinweis
nervt... 😉
@oschmitt schrieb:Die Automatische Rechnung der Umsatzsteuer aus dem Umsatz ergibt auch keinen Sinn, da wir leider hier zwei USt-Sätze (7% und 19%) verwursten müssen.
Da bin ich auch vollkommen bei Ihnen. Eine automatische Rechnung würde ich auch nicht erwarten.
Weil sich die Fehlermeldung aber exakt auf die Eingabe des Feldes "umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" bezieht (und auf keine andere Zeile) würde ich eigentlich erwarten, dass bei einer Eingabe eines Betrages von "Null Euro" das Programm anschließend weiß, dass aus dieser Zahl kein weiterer Betrag kommen kann und deshalb keine Fehlermeldung anzeigt. Nur darauf beziehe ich mich.
Ob bei "vereinnahmte Umsatzsteuer" trotzdem ein Betrag möglich sein kann, ist mir für meinen Fall eigentlich egal.
genau ... hier liegt ja keine Flüchtigkeitsfehler beim manuellen Befüllen der Anlage EÜR vor, sondern ich möchte alle EÜR Felder automatisch mit den Rewe Daten füllen. Und wenn das Konto in Rewe Null ist, ist auch in die EÜR eine Null zu übergebrn, wenn die Anlage EÜR Nullwerte haben fordert. (s. USt VZ Soll)
Und wenn in Rewe das Konto Null ist, kann es auch nicht gleichzeitig 0,01 oder 0,02 sein oder die USt xxx sein, obwohl der Umsatz 0 ist.
Sehr geehrter @m_brunzendorf,
wie bereits geschrieben, ich denke der DATEV ist das auch schnurz ob Sie bei der Umsatzsteuer was eintragen oder nicht, das Problem liegt bei der Finanzverwaltung. <NULL> bzw. <NIL> ist was anderes als 0,00 €. Die DATEV versucht hier nur Vorgaben der Finanzverwaltung umzusetzen bzw. Sie schon vor Versenden der Erklärung an das FA darauf hinzuweisen, das sowohl bei den Betriebseinnahmen als auch bei der vereinnahmten Umsatzsteuer stehen muss.
Würde die DATEV nicht auf den Fehler hinweisen, und käme die Rückfrage seitens des FInanzamts wäre niemandem geholfen.
Sehr geehrter @oschmitt,
schlussendlich hat die Datev aber "diese ganzen" unnötigen Meldungen "in der Hand".
Es wird von Datev eine Meldung generiert, dass "hier oder dort" was fehlt. Ob ich bewusst hier oder dort keine Eingaben gemacht habe, weil ich keinen Betrag dafür habe, sei jetzt einmal nebensächlich.
Warum kann ein Programmierer aber dann nicht von vorn herein in diese 1. Meldung schreiben: Bitte beachten, wenn Sie Feld X ausfüllen, muss Feld Z aber auch ausgefüllt sein.
Mehr muss doch gar nicht sein und das könnte doch gemacht werden.
Das hat doch schlussendlich nichts mit dem Finanzamt, dem ERIC-Protokoll oder sonstwas zu tun.
Ich finde es einfach nur schade.
Oder aber ein kleines "Pop-Up - Fenster",
// Wenn Sie keine Einnahmen haben klicken Sie hier # und alle betreffenden Felder werden mit 0,- € befüllt //
Könnte man an der Seite des Formulars anbringen. Man hätte dann auch die Wahl, alles selber auszufüllen oder die Automatik nimmt das vor.