Hallo Community,
folgendes Problem:
Ein Gebäudeteil von untergeordnetem Wert soll nicht als BV behandelt werden. Ich finde kein Konto für die Abschreibung. In der Anlage EÜR ist dieser Fall wohl auch nicht vorgesehen. Zwar kann wohl die Gebäudeabschreibung dort erfaßt werden, aber nur in Übereinstimmung mit der Anlage AVEÜR. Ich gehe davon aus, daß das Finanzamt bei Erfassung der Werte in der AVEÜR aber die Zuordnung zum Betriebsvermögen unterstellt.
Hat irgendjemand mit so einem Sachverhalt schon Erfahrungen und kann eine Lösung anbieten?
Danke schon mal vorab.
Ingo Burghardt
Wenn der Grundstücksteil nicht zum BV gehört, ist es ja auch keine Abschreibung von Betriebsvermögen, sondern vielmehr sind es im privaten Bereich durch Abnutzung angefallene Raumkosten (6305, SKR04) die als Leistung in den Betrieb eingelegt werden (2180, SKR04).