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EÜR, AVEÜR und Grundstücksteile von untergeordnetem Wert

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letzte Antwort am 08.02.2020 18:46:39 von cwes
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IngoBurghardt
Beginner
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Nachricht 1 von 2
134 Mal angesehen

Hallo Community,

folgendes Problem:

Ein Gebäudeteil von untergeordnetem Wert soll nicht als BV behandelt werden. Ich finde kein Konto für die Abschreibung. In der Anlage EÜR ist dieser Fall wohl auch nicht vorgesehen. Zwar kann wohl die Gebäudeabschreibung dort erfaßt werden, aber nur in Übereinstimmung mit der Anlage AVEÜR. Ich gehe davon aus, daß das Finanzamt bei Erfassung der Werte in der AVEÜR aber die Zuordnung zum Betriebsvermögen unterstellt.

Hat irgendjemand mit so einem Sachverhalt schon Erfahrungen und kann eine Lösung anbieten?

 

Danke schon mal vorab.

 

Ingo Burghardt

cwes
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
128 Mal angesehen

Wenn der Grundstücksteil nicht zum BV gehört, ist es ja auch keine Abschreibung von Betriebsvermögen, sondern vielmehr sind es im privaten Bereich durch Abnutzung angefallene Raumkosten (6305, SKR04) die als Leistung in den Betrieb eingelegt werden (2180, SKR04).

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letzte Antwort am 08.02.2020 18:46:39 von cwes
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